Hallo Ulli,
ist es "erlaubt", Daten von Besuchern einer Website zu speichern? D.h. darf ich z.B. Referer, Auflösung, Cookies erlaubt, Klickpfade o.ä. in einer Datenbank erfassen und auswerten, wenn die Speicherung anonym erfolgt?
Wenn gesichert ist, dass sich die Daten nicht mit Namen (also den echten persönlichen Daten) kombinieren lassen, dann schon.
Ein Gesetz dafür wird es wohl kaum geben, aber vielleicht ein Urteil o.ä..
BDSG § 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/bdsg_1990/index.html
cu
netzrose