Stammbaum im Internet
Peter Schaich
- recht
Hallo Gemeinde,
ich habe folgendes vor: Ich habe einen Stammbaum bzw. Familiendaten mit ca. 2000 Personen erstellt und würde den gerne in Internet stellen, um anderen Personen zu erleichtern, ihre Vorfahren zu finden, damit die Daten vervollständigt werden können.
Jetzt sind da aber auch persönliche Daten (Geburtstage, Heiratsdatum...) von noch lebenden Personen drin. Ausserdem kann man auch voreheliche Kinder und "Frühgeburten" erkennen.
Jetzt ist meine Frage, ob es da rechtliche Probleme geben könnte. Die Daten stammen zu 95% aus frei zugänglichen Kirchenunterlagen. Die Genehmigung derer, die die Daten zuerst daraus zusammengestellt haben, ist vorhanden.
Eine Anfrage an alle lebenden ist unmöglich.
Wie sieht die Rechtslage aus?
Grüße
Peter
Jetzt ist meine Frage, ob es da rechtliche Probleme geben könnte. Die Daten stammen zu 95% aus frei zugänglichen Kirchenunterlagen. Die Genehmigung derer, die die Daten zuerst daraus zusammengestellt haben, ist vorhanden.
Eine Anfrage an alle lebenden ist unmöglich.
Wie sieht die Rechtslage aus?
Hallo,
ich weiß nicht, wie die rechtlichen Vorschriften für solch eine Unternehmung aussehen. Da dies in meinen Augen schon eine einigermaßen diffiziele Frage ist, würde ich mich an Deiner Stelle von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Ich kann mir schon vorstellen, daß ein Betroffener einigermaßen ungehalten reagiert und alle, aber auch alle möglichen rechtlichen Wege ausschöpfen könnte, dies zu unterbinden. Ich zumindest würde dies tun.
Gruesse Gregor
Hallo,
Jetzt ist meine Frage, ob es da rechtliche Probleme geben könnte. Die Daten stammen zu 95% aus frei zugänglichen Kirchenunterlagen.
Das muss nichts heißen, da (jedenfalls in D) ein erheblicher Unterschied zwischen verstreut vorhanden und (insbesondere: elektronisch) gesammelten - und sogar zugänglich gemachten - Daten bestehen kann kann. Günstiger als die sicher sinnvolle Rechtsanwaltsanfrage, die Gregor vorgeschlagen hat, sollte ein Anfrage bei deinem örtlichen Datenschützer sein (zumeist eine Landesbehörde; manchmal einem Ministerium, manchmal dem Landtag zugeordnet).
Viele Grüße
Swen
Vielen Dank für den Tip,
über die HP des Datenschutzbeauftragten habe ich jetzt erfahren, dass in meinem Bundesland das Innenministerium zuständig ist.
Werde die mal anmailen.
Peter
Hallo
über die HP des Datenschutzbeauftragten habe ich jetzt erfahren, dass in meinem Bundesland das Innenministerium zuständig ist.
Ohje, welches Land macht den Bock zum Gärtner? :-)
SCNR
Swen
Ohje, welches Land macht den Bock zum Gärtner? :-)
Keine Sorge,
das Innenministerium ist nur bei privaten Angelegenheiten zuständig, ansonsten (Behörden u.ä.) der Datenschutzbeauftragte und -speziell- noch ein Beauftragter für den Rundfunk.
Land: BW
Peter
Hallo Peter,
Jetzt ist meine Frage, ob es da rechtliche Probleme geben könnte. Die Daten stammen zu 95% aus frei zugänglichen Kirchenunterlagen. Die Genehmigung derer, die die Daten zuerst daraus zusammengestellt haben, ist vorhanden.
Da könntest du Probleme bekommen! Bei Heise kam vor kurzem eine Meldung zu einer ähnlichen Problematik:
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-03.01.02-002/default.shtml
Grüße
Tsames