Sven Rautenberg: -> Webshop -> Beweisführung einer Bestellung

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Sup!

Moin!

Nur ein kleiner Hinweis:

Entweder Vorkasse (dann gibt's Rabatt für den Kunden), absolut sichere Methode, denn die Überweisung ist quasi Beweis für den Kauf, falls er die Überweisung rückgängig macht)

Überweisungen lassen sich nicht rückgängig machen. Was man rückgängig machen kann, sind Lastschriften (sonst könnte sich jeder an meinem Konto bedienen, die Banken prüfen die Einzugsermächtigung IMO nicht wirklich).

Überweist der Kunde also, dann will er kaufen, und sein Geld ist schonmal garantiert weg. Aus Sicht des Kunden ist das natürlich Anlaß, seinerseits an den vermeintlich guten Absichten des Webshops zu zweifeln: "Liefern die wirklich? Mein Geld haben sie jedenfalls schon!"

oder Nachname (Kostet Nachnahmegebühr - ist sicher)

Da hat man als Kunde immerhin die Gewißheit, daß man einen Karton mit einem gewissen Gewicht erhält. Keine Ahnung, ob man vor Bezahlung der Gebühr schon reingucken kann - ich krieg so wenig Nachnahmepakete.

oder Kreditkartenzahlung (keine Ahnung, wie man VISA-Partner oder so wird)
oder Rechnung (Wenn der Typ das Paket annimmt, dann erfährst Du's, damit ist der Kauf IMHO gülitg, wenn er dann nicht zahlt, kannst Du klagen, wenn er nicht annimmt, dann kriegst Du das Paket zurück)

Kauf auf Rechnung ist ja genau das, bei dem man dem Kunden am meisten Vertrauen entgegenbringen muß. Das müssen aber auch alle normalen Versandhäuser. Einfach mal in einen beliebigen Katalog schauen, wie es die Versandhäuser halten. Oder in die angeschlossenen Webshops von z.B. Quelle.

Wenn man mit so IP-Log-Kram anfangen muß, dann ist es schon zu spät.

Richtig, weil man in der Regel außer dem Provider, der benutzt wurde, nicht viel mehr herausbekommt. Die Provider werden nicht gigabyteweise Logdateien umwälzen, um einen privatrechtlichen Schaden von 100 EUR einklagbar zu machen. Die machen sowas AFAIK nur für die Polizei.

- Sven Rautenberg