Sup!
Tja, die Typen von Juramail würden jetzt sagen: "Strafbefehl mit Vorbehalt der Privatklage stellen - dann muß der Staatsanwalt die Logs sicherstellen lassen" ;-)
Die Polizei ist in solchen Fällen übrigens nur ausführendes Organ des Staatsanwalts.
Gruesse,
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