Guten Tag,
... oder gelegentlich den Heise-Newsticker lesen
http://www.heise.de/newsticker/data/anw-10.07.02-010/
1. Zitat e.b.d.:
"Sind rechtsverletzende und beleidigende Beiträge über Monate hinweg nachlesbar, obwohl andere Beiträge gelöscht und die Homepage in dieser Zeit aktualisiert wurden, gelten die Einträge als eigener Inhalt."
Wenn aber keine Beiträge gelöscht werden?
Und was heisst: "Homepage aktualisieren"?
Frägt sich, was dann gilt, wenn beide Punkte z.B. nicht zutreffen?
2. Zitat e.b.d.:
"Geklagt hatte der Münchener Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth, der sein Persönlichkeitsrecht durch Beiträge im Gästebuch der Krankenschwester Ulrike Strieder verletzt sah."
Günter mit welcher Intention schreibst Du dieses Posting, willst Du auch das Selfhtml-Forum verklagen?
Viele Grüsse
Thomas N == Neu-User