Günter Frhr.v.Gravenreuth : LG Düsseldorf: Internet-Gästebücher u. unzulässige Inhalte

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LG Düsseldorf: Internet-Gästebücher u. unzulässige Inhalte

Günter Frhr.v.Gravenreuth
  • recht
  1. 0
    Fabian Transchel
    1. 0
      Chräcker Heller
  2. 0
    Orlando
    1. 0

      Diskussion bei juramail.de

      Orlando
      • zu diesem forum
      1. 0
        Thomas J.
        1. 0
          Thomas N
        2. 0

          Und jetzt aber die ganze Wahrheit zu diesem Fall!

          Stefan Muenz
          • recht
          1. 0
            Thomas N
            1. 0
              Stefan Muenz
              1. 0
                Matthias
                1. 0
                  Stefan Muenz
                  1. 0
                    Günter Frhr.v.Gravenreuth
                    1. 0
                      Thomas J.S.
                      1. 0
                        Martin Speiser
                    2. 0
                      Michael N.
                      1. 0
                        Thomas J.S.
                    3. 0

                      Ich faß' es nicht...

                      Hans35
                      • meinung
                      1. 0
                        Günter Frhr.v.Gravenreuth
                    4. 0
                      Stonie
                      1. 0
                        Günter Frhr.v.Gravenreuth
                        1. 0
                          Stonie
                    5. 0
                      Michael Schröpl
              2. 0

                Und jetzt die ganze Wahrheit zum Fall! Approbation, Anwälte?

                Thomas N
                1. 0
                  Stefan Muenz
                  1. 0
                    Thomas N
                  2. 0

                    Anwälte und Standesrecht

                    Michael Schröpl
            2. 0
              Günter Frhr.v.Gravenreuth
          2. 0
            Thomas J.
            1. 0
              Stefan Muenz
            2. 0
              Günter Frhr.v.Gravenreuth Mit freundlichen Grüßen
              1. 0

                Apropos...

                Margarete Palffy
                • menschelei
                1. 0
                  Michael N.
          3. 0
            Chräcker Heller
            1. 0
              Franz v. Groote
            2. 0
              Günter Frhr.v.Gravenreuth
              1. 0
                Chräcker Heller
              2. 0
                Thomas J.S.
              3. 0
                Michael Schröpl
          4. 0
            Thomas J.S.
          5. 0
            Günter Frhr.v.Gravenreuth
            1. 0
              Orlando
            2. 0

              Beweissicherung nötig

              Michael N.
            3. 0
              Mathias Bigge
              1. 0
                Günter Frhr.v.Gravenreuth
    2. 0
      Günter Frhr.v.Gravenreuth
      1. 0
        uepselon
        1. 0
          Thomas W.
          1. 0
            Günter Frhr.v.Gravenreuth
        2. 0
          Günter Frhr.v.Gravenreuth
          1. 0
            Michael Schröpl
      2. 0
        Thomas J.S.
    3. 0
      Chräcker Heller
  3. 0
    xwolf
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      Chräcker Heller
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        @ndre@s
  4. 0
    Jens Peter
  5. 0
    Calocybe

LG Düsseldorf: Internet-Gästebücher müssen regelmäßig auf unzulässige Inhalte überprüft werden.

Bereits im vergangenem Jahr hat das LG Trier (Aktenzeichen4 O 106/00 Urteil vom 16. Mai 2001; vor kurzem rechtskräftig geworden durch Versäumnisurteil des OLG Koblenz) festgestellt, dass man den Inhalt seines Gästebuches regelmäßig überprüfen muss. Hierbei hat das LG Trier ein Internet-Gästebuch mit einem schwarzen Brett verglichen. Auch hier kann man unzulässige Beiträge nicht ver-hindern. Muss sie aber ggf. entfernen. Das LG Trier führt aus:

„Wenn der Betreiber eine regelmäßige Kontrolle der Einträge unterlässt, macht er sich deren Inhalt zu eigen. Wie eine solche Überprüfung vorzunehmen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Bei einer rein privat betriebenen Webseite mit verhältnismäßig beschränkten Aufkommen von Beiträgen dürfte es unter normalen Umständen ausreichen, wenn der Betreiber die Eintragung in das Gästebuch in wöchentlichen Abständen zur Kenntnis nimmt und ggf. solche mit rechtswidrigen Inhalt löscht.“

Dieser Auffassung schließt sich nunmehr auch das LG Düsseldorf (Aktenzeichen 2 a O 312/01) an. In der mündlichen Verhandlung am 10. Juli 2002 erklärte die vorsitzende Richterin Frau Dr. Fudickar die Inhalte in ihren Gästebuch „hätte kontrollieren müssen“. Ebenso wie ihre Kollegen in Trier stellte sich für sie nur die Frage in welchen zeitlichen Abständen. Gegenstand dieses Prozesses waren Äußerungen über eine Person, wonach dieser ein „Parasit“ sei, der „schnell zum Schweigen“ gebracht werden soll, bzw. in einen anderen Beitrag die Aufforderung an ihn einen „Explodierer“ zu senden (verbale Anspie-lung an die Marke „Explorer“). In einem anderen Verfahren hat das hamburgische Anwaltsgericht aus-geführt:

„die Äußerung asozialer Parasit entstammt einer NS-geprägten Begriffswelt, die zum Ziel hatte den anderen in besonders verachtender Weise verächtlich zu machen. Darin liegt ohne weiteres eine strafbare Beleidigung gem. § 185 StGB“

Genauso sieht es auch das LG Düsseldorf. Die fraglichen Äußerungen standen über mehrere Monate hinweg im Gästebuch und wurden erst aufgrund eines entsprechenden Aufforderungsschreibens ge-löscht. Vor dem LG Düsseldorf ging es um die Frage, ob eine derartige Löschungsaufforderung ent-sprechend einem Abmahnschreiben zu werten ist, so das Anwaltsgebühren anfallen - auch dies wurde vom LG Düsseldorf bejaht. Lediglich in der Höhe der geltend gemachten Kosten (DM 485,12) hatte das LG Düsseldorf bedenken und wird nur DM 486,25 (= € 248,62) zusprechen. Bezüglich des Diffe-renzbetrages in Höhe von ca. 200,00 € wurde daher die Klage zurückgenommen. Das entgültige Urteil wird am 14.08.2002 ergehen. Es ist nicht berufungsfähig.

Die Beklagte kann sich aber an jener Person schadlos halten, welche die fraglichen Beiträge in das Gäs-tebuch geschrieben hat.

Tipp für die Praxis:
Fast alle Anbieter von Gästebücher-Diensten bieten auch einen e-mail-Service an. Somit erhält man je-den neuen Eintrag im Gästebuch als e-mail und muss nicht immer manuell sein Gästebuch überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

  1. guten tag

    LG Düsseldorf: Internet-Gästebücher müssen regelmäßig auf unzulässige Inhalte überprüft werden.

    diese debatte hat hier bereits stattgefunden und darf von mir als abgeschlossen betarchtet werden.
    wenn sie weitere gesichtspunkte dieser angelegenheit vorbringen können, wäre ich jedoch gespannt zu erfahren, was da alles passieren kann... rein juristisch gesehen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Günter Frhr.v.Gravenreuth
    Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

    Fabian Transchel

    1. Hallo,

      es gibt hier im Forum so viele Wiederholungsthemen, da finde ich dieses eher angenehm. Es gibt eben themen, die die meisten eher technisch interesierten hier nicht so verinnerlicht haben, da freue ich mich über eine ab und zu statfindene Wiederholung, die dann auch ein "ach ja, da war doch noch was"-Wert hat...

      Chräcker

      http://www.Stempelgeheimnis.de

      --
      SELF-TREFFEN 2002
      http://www.rtbg.de/selftreffen/
      http://www.megpalffy.org/temp/penneninhh.html

  2. Hi Günter,

    jetzt noch eine Begrüßung und es gibt zur Abwechslung mal Streicheleinheiten ;)

    LG Düsseldorf: Internet-Gästebücher müssen regelmäßig auf unzulässige Inhalte überprüft werden.

    Wie sieht's im Urlaub aus? Muss ich mein Gästebuch dann schließen oder liegt eine Fristverlängerung in diesem Fall im Bereich des möglichen?

    Die Beklagte kann sich aber an jener Person schadlos halten, welche die fraglichen Beiträge in das Gäs-tebuch geschrieben hat.

    Wenn man diese Person denn ermitteln kann.

    Tipp für die Praxis:

    Lässt das jetzt auf eine konfliktfreie Zusammenarbeit schließen?

    Fast alle Anbieter von Gästebücher-Diensten bieten auch einen e-mail-Service an. Somit erhält man je-den neuen Eintrag im Gästebuch als e-mail und muss nicht immer manuell sein Gästebuch überprüfen.

    Noch sicherer ist es wohl, Beiträge erst nach Kontrolle "freizuschalten", was bei relativ kleinen Gästebüchern nur wenig Aufwand bedeutet.

    LG Orlando

    --
    SELF-TREFFEN 2002
    http://www.rtbg.de/selftreffen/
    http://www.megpalffy.org/temp/penneninhh.html

    1. Vielleicht sollte man das Thema aber auch dort diskutieren, wo es hingehört:

      http://juramail.info/forum/read.php?f=3&i=12872&t=12872
      http://juramail.info/forum/read.php?f=3&i=12033&t=12033

      Orlando

      1. Tag auch

        ... oder gelegentlich den Heise-Newsticker lesen
        http://www.heise.de/newsticker/data/anw-10.07.02-010/

        Thomas J.

        1. Guten Tag,

          ... oder gelegentlich den Heise-Newsticker lesen
          http://www.heise.de/newsticker/data/anw-10.07.02-010/

          1. Zitat e.b.d.:
          "Sind rechtsverletzende und beleidigende Beiträge über Monate hinweg nachlesbar, obwohl andere Beiträge gelöscht und die Homepage in dieser Zeit aktualisiert wurden, gelten die Einträge als eigener Inhalt."

          Wenn aber keine Beiträge gelöscht werden?
          Und was heisst: "Homepage aktualisieren"?
          Frägt sich, was dann gilt, wenn beide Punkte z.B. nicht zutreffen?

          2. Zitat e.b.d.:
          "Geklagt hatte der Münchener Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth, der sein Persönlichkeitsrecht durch Beiträge im Gästebuch der Krankenschwester Ulrike Strieder verletzt sah."

          Günter mit welcher Intention schreibst Du dieses Posting, willst Du auch das Selfhtml-Forum verklagen?

          Viele Grüsse
          Thomas N == Neu-User

        2. Hallo Thomas,

          http://www.heise.de/newsticker/data/anw-10.07.02-010/

          Und was dort nicht steht, und was man aber noch ergaenzend wissen sollte:

          Damals beim OLG-Verfahren fielen am Ende Kosten in Hoehe etwas mehr als 800 DM an, die Verlierer Gravenreuth (bzw. Symicron) uebernehmen mussten.

          Bis heute hat Ulrike Strieder diese Kosten nicht erstattet bekommen, stattdessen - und nun wird es interessant - bekam sie im Oktober 2001 eine neue Abmahnung ...

          Vorgeschichte:
          Anfang Maerz, kurz _nach_ gewonnenem Prozess, bekam Ulrike Strieder von GvG eine Aufforderung (ohne Kostennote), angeblich beleidigende Aeusserungen gegen ihn (man nannte ihn "Parasit" oder wuenschte ihm "Explodierer") aus ihrem Gaestebuch zu loeschen - was sie auch umgehend tat, da sie keine Lust auf einen weiteren Rechtsstreit hatte.

          Als im Herbst jedoch endlich die Kosten des Explorerstreites vom OLG
          ermittelt wurden und die Verlierer bezahlen sollten, bekam Ulrike Strieder einen freundlichen Brief von Gravenreuth, in dem er _nachtraeglich_ eine Kostenerstattung des Maerz-Schreibens forderte - den Streitwert der angeblichen Beleidigungen titulierte er auf 30.000 DM, die Abmahnkosten sollten sich auf ca 1007 DM belaufen.

          Das Schreiben enthielt ausserdem den Vorschlag, diese Ansprueche mit den Kosten aus dem verlorenen OLG-Prozess zu verrechnen. Auf gut Deutsch: um die Kosten aus der Explorer-Schlappe nicht zahlen zu muessen, ging FvG in die Angriffsverteidigung und mahnte seine siegreiche Gegnerin (zudem auch noch nachtraeglich) in einer anderen Sache ab, um die Kosten des verlorenen Prozesses zu "finanzieren".

          Tja, und das alles hat nun das LG Duesseldorf und die gleiche Richterin, die doch damals in unserm Explorer-Fall so vernuenftig war, abgesegnet. Klar, sie hat ja auch nur die "Sache" der Gaestebuchgeschichte zu entscheiden gehabt. Dass hier eigentlich eher der Staatsanwalt endlich mal ermitteln sollte in diesem ekligen Sumpf von Machenschaften ... wem sagen wir das?

          viele Gruesse
            Stefan Muenz

          1. Hallo Thomas,

            http://www.heise.de/newsticker/data/anw-10.07.02-010/

            Und was dort nicht steht, und was man aber noch ergaenzend wissen sollte:

            Damals beim OLG-Verfahren fielen am Ende Kosten in Hoehe etwas mehr als 800 DM an, die Verlierer Gravenreuth (bzw. Symicron) uebernehmen mussten.

            Bis heute hat Ulrike Strieder diese Kosten nicht erstattet bekommen, stattdessen - und nun wird es interessant - bekam sie im Oktober 2001 eine neue Abmahnung ...

            Das enthebt doch nicht FvG davon seine offenene Rechnungen zu begleichen? Oder doch?

            Das Schreiben enthielt ausserdem den Vorschlag, diese Ansprueche mit den Kosten aus dem verlorenen OLG-Prozess zu verrechnen. Auf gut Deutsch: um die Kosten aus der Explorer-Schlappe nicht zahlen zu muessen, ging FvG in die Angriffsverteidigung und mahnte seine siegreiche Gegnerin (zudem auch noch nachtraeglich) in einer anderen Sache ab, um die Kosten des verlorenen Prozesses zu "finanzieren".

            Seltsame Methoden! Kann man das in unserem Rechtsstaat so einfach?
            Kosten aus dem verlorenen OLG-Prozess so zu verrechnen?

            Dass hier eigentlich eher der Staatsanwalt endlich mal ermitteln sollte in diesem ekligen Sumpf von Machenschaften ... wem sagen wir das?

            Von wem waren denn diese Gästebucheinträge?
            Kommt jetzt eine Gästebucheinträge-Abmahnwelle?

            Viele Gruesse
            Thomas N == Neu-User

            1. Hallo Thomas,

              Seltsame Methoden! Kann man das in unserem Rechtsstaat so einfach?
              Kosten aus dem verlorenen OLG-Prozess so zu verrechnen?

              Es wird halt versucht. Und wenn der juristisch unbeleckte Gegner mit Unterschrift zustimmt ...

              Von wem waren denn diese Gästebucheinträge?

              Von irgendwelchen Leuten, die in solchen Faellen dazu neigen, ihr Muetchen kuehlen zu muessen. Oder von ... (aber nun ja, man will ja nichts unterstellen).

              Kommt jetzt eine Gästebucheinträge-Abmahnwelle?

              Warum nicht? Suchen wie diese:
              http://www.google.com/search?q=%2B"ist+ein+Arschloch"+%2BG�stebuch&hl=de
              (Google: +"ist ein Arschloch" +Gästebuch)
              werden sicherlich fuer ein eintraegliches Geschaeft bei Abzockers sorgen.

              viele Gruesse
                Stefan Muenz

              1. Hallo Stefan,

                (Google: +"ist ein Arschloch" +Gästebuch)

                Muß man ihn jetzt da auch noch draufstoßen?

                Matthias

                1. Hallo Matthias,

                  Muß man ihn jetzt da auch noch draufstoßen?

                  Nee, ihn nicht, der kommt da sowieso von selber drauf. Aber die Netzgemeinde muss man draufstossen - mit der Nase. Immer und immer wieder, solange, bis diesen Machenschaften endlich der finale Garaus gemacht wird.

                  viele Gruesse
                    Stefan Muenz

                  1. Nee, ihn nicht, der kommt da sowieso von selber drauf. Aber die Netzgemeinde muss man draufstossen - mit der Nase. Immer und immer wieder, solange, bis diesen Machenschaften endlich der finale Garaus gemacht wird.

                    ZUSTIMMUNG !!!

                    Die "Netzgemeinde" (wer das auch sein mag) muß einsehen, das "Explodier" und "Parasiten" Probleme bringen.

                    Darum poste ich auch immer wieder:

                    "Günter  Gravenreuth  Du bist ein DRECKSCHWEIN!! Warum sammeln wir nicht für einen Auftragskiller? Am besten einer der Dich  vorher erst tagelang foltert." Original war bei. http://www.teamone.de/selfaktuell/forum/messages/109144.html

                    Oder: Kann den bitte endlich jemand erschiessen? Original war bei: http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=211&g=20001103fm001

                    Oder: Finaler Rettungsschuss für Gravi! Christian Günther christian.guenther@lycosmail.com (5. November 2000 2:38) Original war bei: http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=299&g=20001103fm001

                    Oder: Leute, SCHEITERHAUFEN! Mit dieser Abzockerei belegen die unsere Gerichte die mit Sicherheit was Besseres zu tun haben, als solchen Schwachsinn! Da lob ich mir das Mittelalter, da hat man Ketzer noch verbrannt. Original war bei: http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=130&g=20001211jk006

                    Oder: Lynchen ist eine ehrenwerte Aufgabe mit viel Tradition und historischer Bedeutung. Original war bei: http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=151&g=20001211jk006

                    Oder: Ich habe für diese Art Zeitgenossen (das Wort Genosse ist eigentlich falsch, denn darunter stellt man sich eher einen Menschenfreund vor) eine eigene Methode entwickelt, die solche Parasiten sehr schnell zum Schweigen bringt. Original war bei: http://www.media4internet.net/cgi-bin/gastbuch03/gastbuch.cgi?m4i36900146gbS1S

                    Oder: Jetzt fehlt nur noch das Günni der Kopf abfault .. Original war bei: http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=224&g=20010220hob000

                    Oder: Rübe runter  Diese miese blutsaugende Wanze gehört an ihren nicht vorhandenen Eiern aufgehängt. Original war bei: http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=88&g=20010308jk003

                    Oder: Das halte ich auch für sehr wahrscheinlich. Laut http://www.heise.de/newsticker/data/cp-06.03.01-000/ (...) erreicht c't von allen teilnehmenden IT-Zeitschriften mit Abstand die meisten außerordentlich interessierten IT-Investitionsentscheider. (...) Und das ist ja bekanntlich eine Klientel, die sich schnell zu Lynchmorden anstacheln lässt. Ich muss schon sagen, c't kümmert sich wirklich vorbildlich um das Wohl seiner unmündigen Leser. Original war bei: http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=201&g=20010308jk003

                    Oder: Bombenleger aller Länder, vereinigt euch! Es gibt was zu tun. Original war bei: http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=350&g=20010328pmz001

                    Oder: Die Bombe, die mal jemand vor Ihrer Kanzlei gegen Sie gelegt hat, schade dass die ihr Ziel verfehlt hat. Original war bei: http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=215&g=20010426hob001

                    Oder: Was ist das Idealgewicht für einen Anwalt ? Drei Kilo - einschließlich Urne. Original war bei: http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=153&g=20010615cgl001

                    Oder: Die Kugel, die diesen "Gutmenschen" irgendwann in lebenswichtige Körperteile treffen wird, liegt mit Sicherheit schon bereit. Original war bei: http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=20&g=20010621daa001

                    Oder:

                    PS: Explorer ist ein eingetragenes Warenzeichen der Firma Symicron.

                    Explorer sind die eingeschlagenen Scheiben bei der Firma Symicron ;-)) Original ware bei: http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=97&g=20010628cp000

                    Oder: Passen Sie lieber ein bischen besser auf sich auf. Ein solcher Feldzug kann unangenehme Auswirkungen auch auf Ihre Gesundheit haben... Original war bei: http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?tres=1&msg=99&g=20010628cp000

                    Oder: Ich bin dafür, daß man das "Webmobbing" gegen dieses Subjekt noch weiter verschärft und die "Stimmung" gegen seine Überheblichkeit noch weiter anheizt, ... Original war bei: http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=120&g=20010628cp000

                    Oder 01.07.2001 | 11:15 nee, getreten, zerstückelt und kastriert... hat mal wer eine mail add von dem typen? den mach ich platt! Original war bei: http://62.96.227.79/cgi-bin/pcwforum/topic_show.mpl?tid=26139

                    Oder: "Killing lawyers isn't a crime, is it?" Original war bei: http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=45&g=20010703odi000

                    Oder: Abmahnung ignorieren. Wer viel Geld hat, auch: Abmahnung ignorieren, Gerichtsverfahren abwarten, Richter bestehen (wenn nicht bestechlich, Auftragskiller anheuern) Gerichtsverfahren gewinnen Original war bei: http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=61&g=20010703odi000

                    Oder: Das nervt... Spirit (10. Juli 2001 15:38) ...ist den kein Heckenschütze im Publikum? Original war bei: http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=48&g=20010710fm000

                    Oder Nachtrag hierzu: Spirit schrieb am 10. Juli 2001 15:38:

                    ...ist den kein Heckenschütze im Publikum?

                    Was zahlst Du? Original war bei: http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=125&g=20010710fm000

                    Oder: Für die Tanja-Aktion verdienen Sie meiner persoenlichen Meinung eine Kugel in den Kopf, nichts anderes. Original war bei: http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=166&g=20010710fm000

                    Oder: Dürfte man im Falle des Falles "Klammheimliche Freude" über den Tod von .. äußern, oder wäre das strafbar? Original war bei: http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=216&g=20010719hob000

                    Oder: Selbst vor Beileidskundgebungen zu einemTodesfall sind vor derartigen Posting nicht sicher: Re: Ein letzter Gruß WinSux (29. Juli 2001 17:05) Günter Frhr. v. Gravenreuth schrieb am 29. Juli 2001 17:00:

                    Ich kannte Wau seit über 10 Jahren - wer wird der nächste sein?

                    hoffentlich einer dieser stinkenden Abmahn-Anwälte !!! Oringinal war bei: http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=52&g=20010729jk003

                    Oder: Re: Wieso immer die Falschen? WinSux (29. Juli 2001 18:41) Günter Frhr. v. Gravenreuth schrieb am 29. Juli 2001 18:23:

                    Burks (burks@burks.de) schrieb am 29. Juli 2001 18:15:

                    Bei aller Trauer um Wau, kann es bei dem Tod eines Menschen überhaupt "den Falschen" geben?

                    Von bestimmen Advokaten abgesehen nein Original war bei: http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=119&g=20010729jk003

                    Oder:

                    Kann BITTE endlich jemand das Gravenreut-Schwein umbringen? Und die Bayern-Richter am Besten gleich mit.

                    Gelöscht; zitiert nach: http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=475&g=20010802hob000

                    Oder: Irgendwann kanllts, Herr Gravenreuth. Orignal war bei: http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=46&g=20010806jk002

                    Oder: Warum lebt dieses Wesen eigentlich noch ? ..... In Italien oder sonstwo in der Welt wär´s das längst gewesen ... Original war bei:  http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?tres=1&msg=35&g=20010817hob000

                    Oder: Jungs, laßt die Messer blitzen, heute gehn' wie Gravi schlitzen. Original war bei:  http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=306&g=20010919cp001

                    Oder: Keinen Millimeter für Abmahnanwälte. Neun Millimeter für Günni! 100 Gramm Semtex sollten dieses Problem lösen! Original war bei: http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?msg=175&g=20011129hob000&read=1&cp=&l=

                    Oder: Das Wasser ist trüb, die Luft ist rein, der Gravenreuth muß ertrunken sein ! Original war bei: http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg=259&g=20020102psz000

                    Oder: Feuerzangenbowle mal anders: Günni am Sack aufhängen, mit Schnaps überschütten und anzünden. Original war bei: http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg=707&g=20020102psz000

                    Oder: Es gab Zeiten da hätte man solche Herren am höchsten Mast aufgehangen Original war bei: http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg=53&g=20020107odi000

                    Oder:

                    Nur die Einstellung seiner Fangemeinde unterscheidet ihn von einem Popstar, denn die würden ihren Lieblingssänger nicht am liebsten aus dem 20. Stock werfen.

                    na ja, lennon wurde erschossen, vielleicht dürfen wir also was unseren gravenreuthi angeht noch hoffen Original war bei: http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg=311&g=20020107odi000

                    Oder: ...brecht Gravenreuth endlich alle Knochen. Wie wärs mit nem Kopfgeld  auf seinen Arsch? Wer ihm zuerst eine Torte ins Gesicht klatscht der kriegt von mir 50,- DM! Ein kleiner "Unfall" mit Todesfolge wäre auch nicht sehr bedauerlich, was hätten wir verloren? Nichts !!! Wir können nur gewinnen !! Stirb du Sack !!! http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg=657&g=20020107odi000 ... langsam entgültig. TÖTET VON GRAVENREUTH!!! Original war bei: http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg=676&g=20020107odi000

                    Oder: Vielleicht haben Sie recht. Vielleicht gibt es bessere Möglichkeiten die Sache zu beenden. Ein Kugel soll Wunder wirken. Original war bei: http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg=724&g=20020107odi000

                    Was hälst Du denn von bezahlten Mördern? Die können Ihren Job ja auch gut machen.

                    Die Assassinengilde ist eine höchst ehrenwerte Vereinigung mit sehr hohen Qualitätsansprüchen.

                    Ich kann mir nicht vorstellen, daß sich ein bezahlter Mörder/Assassine zu solchen Dingen herablassen würde, wie FvG. Lord Witwenmacher würde zumindest keinen Gefallen daran finden (für Insider). http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg=1144&g=20020107odi000

                    Oder: Niederlegen und dann gaaaanz tief einbuddeln und einen wohlbehauenen und glattpolierten Granitstein draufstellen, das vom Ableben des Niedergelegten kündet Original war bei: http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg=31&g=20020109odi003

                    Oder: Tötet Günter Frhr.v.Gravenreuth ! Belohnung: ein Cheeseburger Original war bei: http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg=356&g=20020208jk011

                    Oder: Was ich gegen Gravenreuth habe?

                    Panzerfäuste Milan-Panzerabwehrraketen Handgranaten Tellerminen Maschinengewehre Napalm-Bomben Stalin-Orgeln Splitterbomben, usw Original war bei: http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg=735&g=20020211hps000

                    Oder: Ich wäre für standrechtliches Ertränken Original war bei: http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg=596&g=20020222hob001

                    Oder: VERRECKE GRAVENREUTH VERRECKE !!!!!!!!!!!!!!!!!!!! MrFloppy  (23. Februar 2002 12:15) WENN ICH DICH AUF DER STRASSE ERWISCHE BRECHE ICH DIR JEDEN VERDAMMTENKNOCHEN DU BASTARD !!!! Original war bei: http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg=699&g=20020222hob001

                    Oder: ...aber ich habe ganz große Lust, diesen 0190-Abzocker-Scheißkerlen mal so richtig DIE FRESSE MIT DEM BASEBALLSCHLÄGER EINZUSCHLAGEN. Oder einen netten Amok-Lauf in diesen Etablissements mit 'ner Pumpgun und 'ner Uzi zu veranstalten. Vielleicht wirkt das ein wenig abschreckender auf diese geldgeilen und kriminellen Wichser. Original war bei: http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=1752416&forum_id=29317

                    Mit freundlichen Grüßen

                    Günter Frhr.v.Gravenreuth Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

                    1. Hallo Günther,

                      ZUSTIMMUNG !!!

                      Die "Netzgemeinde" (wer das auch sein mag) muß einsehen, das "Explodier" und "Parasiten" Probleme bringen.

                      Da bin ich ganz deiner Meinung! "Parasiten" bringen immer Probleme mit sich.

                      Darum poste ich auch immer wieder:

                      "Günter  Gravenreuth  Du bist ein DRECKSCHWEIN!!
                      Warum sammeln wir nicht für einen Auftragskiller? Am besten einer der Dich  vorher erst tagelang foltert."
                      Original war bei. http://www.teamone.de/selfaktuell/forum/messages/109144.html

                      was du hier wieder sehr galant verschweigst, ist die tatsache, dass diese meldung kaum 13 minuten nach seinem erschien gelöscht wurde!
                      und das alles zu _deinem_ schutz.
                      du muss dich schon entschieden was du möchtest: du beschwerst dich ja vorher, dass es hier zu formell ist, dann paar minuten später meinst, es sei zu vulgär hier.

                      geht jetzt links oder rechst lieber Günther?

                      was den rest angeh: es stammen 99,5% der zitierten beitrtäge aus dem heise forum: beschwerden dazu bitte dort einbringen.

                      grüße
                      Thomas

                      1. Hi Thomas,

                        was den rest angeh: es stammen 99,5% der zitierten beitrtäge aus dem heise forum: beschwerden dazu bitte dort einbringen.

                        das wagt Gravenreuth vermutlich nicht mehr, denn er fürchtet vermutlich wieder wie unter http://www.juramail.info/forum/read.php?f=3&i=11416&t=11416 als, Zitat: Fälscher und übler Demagoge bezeichnet zu werden.

                        Ist aber interessant, wie er im gleichen Forum die Bezeichnung "Parasit" auf die Verwendung im Dritten Reich reduziert, hier aber in einem anderen Beitrag ohne rot zu werden von "Gutmenschen" redet. Woher dieser Begriff kommt, nämlich wirklich aus der Nazizeit, wurde ihm im Juramail-Forum schon des öfteren haarklein erklärt. Ohne Wirkung.

                        Gruß,
                        Martin

                    2. Günther,

                      Nee, ihn nicht, der kommt da sowieso von selber drauf. Aber die Netzgemeinde muss man draufstossen - mit der Nase. Immer und immer wieder, solange, bis diesen Machenschaften endlich der finale Garaus gemacht wird.

                      ZUSTIMMUNG !!!

                      Die "Netzgemeinde" (wer das auch sein mag) muß einsehen, das "Explodier" und "Parasiten" Probleme bringen.

                      Darum poste ich auch immer wieder:

                      [...] Viel Müll gelöscht 99,9999% Heise und ein Posting, was in Minutenfrist aus dem Self-Raum verschwand, welches Du aber unrichtigerweise als immer noch existent anprangerst.

                      Übrigens solltest Du, gerade nach dem Urteil aus dem Neandertal (so heißt dieses Kaff hier in Köln, das ist keine juristisch relevante Beleidigung sondern basiert auf dem historisch gewachsenen Verhältnis zwischen diesen beiden Städten) auch vorsichtig sein.
                      Mit dem Hinweis auf dieses Posting ohne den Vermerk, daß dieses Posting innerhalb weniger Minuten eliminiert war, bezichtigst Du unter Umständen Stefan fälschlicherweise einer Straftat und das ist glaube ich auch strafbar (aber das solltest Du mal Deinen Anwalt fragen).

                      Außerdem: Ich denke, als intelligenter Mensch weißt Du auch, daß Dein Handeln und die Art und Weise Deines Handelns durchaus umstritten sind. Du hast Dich ja selbst auch mal dahingehend geäußert, daß Du nur so handelst, damit gegnügend Druck aus der Bevölkerung auf die politische Kaste entsteht, damit dort Änderungen eingeleitet werden, die dem Internet und der internationalität desselbigen entsprechen. Ich denke auch Du kennst das Bibelzitat: "Denn sie säen Wind / und sie ernten Sturm." (Hos 8,7a) (Für die, die keine Bibel zu Hause haben: http://www.bibelwerk.de/bibel/at/hose008.htm, wer noch mehr aus der Bibel lesen will: http://www.bibelwerk.de/bibel/). Und ich denke, Dir ist auch klar, daß Du alles tust, um Dich bei Menschen unbeliebt zu machen. Dein Verhalten z.B. gegenüber Frau Strieder ist nicht ganz gentlemanlike (Ups, hoffentlich ist das jetzt nicht schon eine Beleidigung).

                      Und ich denke, wenn Du manchmal mehr nach diesem Motto "si tacuisse philosophus mansisse" statt nach "pecunia non olet" arbeiten würdest, könntest Du Dir manche Polemik ersparen.

                      In diesem Sinne erwarte ich auch keine Antwort Deinerseits auf mein Posting.

                      Bis denndann

                      Michael N.

                      1. hallo Michael,

                        Ich denke auch Du kennst das Bibelzitat:

                        http://forum.de.selfhtml.org/?m=94308&t=16759

                        ;-)

                        grüße
                        thomas

                    3. Hallo!

                      "Günter  Gravenreuth  Du bist ein ..."

                      Das ist ja schrecklich, um nicht zu sagen bedauernswert! Wie kann man eigentlich vernünftig weiterleben, wenn man weiß, dass man sich bei so vielen Menschen derart unbeliebt gemacht hat?
                      Ich würde in eine andere Stadt oder in ein anderes Land ziehen und mir ein neues Leben aufbauen und solche Dinge tun, dass die Menschen mit Achtung und Anerkennung von mir sprechen.
                      Oder gibt es gute Gründe, trotzdem ein gutes Gewissen zu haben? Schließlich gibt's ja auch Beispiele, wo der "Volkszorn" den Falschen trifft.

                      Gruß
                      Hans35

                      1. Oder gibt es gute Gründe, trotzdem ein gutes Gewissen zu haben? Schließlich gibt's ja auch Beispiele, wo der "Volkszorn" den Falschen trifft.

                        Hm - mir fällt hierzu die "Reichskristallnacht" ein, da hat der "Volkszorn" IMO die falschen getroffen.

                        Mit freundlichen Grüßen

                        Günter Frhr.v.Gravenreuth
                        Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
                        http://www.gravenreuth.de

                    4. Hallo Günter,

                      Du postest diese "Liste des Webmobbings" nicht, um die Netzgemeinde mit der Nase auf irgendetwas zu stossen, sondern um ihr neue Beleidigungen deiner Person oder gar neue "Drohungen" gegen dich zu entlocken - und aus absolut keinem anderen Grund. Wenn man sich die Daten genauer ansieht, sieht man auch, dass dein Erfolg, die Menschen gegen dich aufzubringen, deutlich nachlässt. Die Netzgemeinde hat sich inzwischen an dich und deine Unverschämtheiten gewöhnt, du bist mit deinen Sticheleien zu einem, wenn auch nicht gerade schönen, Teil des Netzalltags geworden. Klappern gehört zum Handwerk - aber wer zuviel klappert, der findet eben nur noch selten Beachtung.

                      Es bleibt bedauerlich, wieder einmal feststellen zu müssen, dass du nicht ausreichend Erziehung genossen hast, um beim Thema einer Diskussion zu bleiben. Stattdessen weichst du, wie üblich, ab und postest zusammenhanglos deinen Vorwurf an die Netzgemeinde, die "so einen" offensichtlich nicht haben will. Dass du dir obendrein auch noch traust, diese Liste auch Gerichten als Beweis für welchen Umstand auch immer vorzulegen, spricht Bände über den Wert, den du deiner eigenen Person zumisst. Bevor du dich also wieder mal für weit wichtiger hältst als die "Gemeinen", die ihre Wut nicht zurückzuhalten vermögen, wäre es ganz gut, wenn du mal einen Benimm-Kurs belegtest, in dem dir auch beigebogen wird, dass es ein Zeichen von massiver Charakterschwäche ist, anderen Leuten ihr - von dir durch bewusstes Schüren der Empörung dieser Menschen provoziertes - Fehlverhalten über Jahre hinaus vorzuhalten, anstatt eine Diskussion, die du selbst (!) angefangen hast, sachlich zu Ende zu bringen.

                      Hier also die Fragen, die da noch zur Beantwortung anstehen:

                      Ist es richtig, dass du Frau Strieder vor weit mehr als einem Monat einen Brief geschickt hast, in dem du bittest, bestimmte Einträge aus ihrem Gästebuch zu löschen?

                      Ist es richtig, dass diesem Brief eine Unterlassungserklärung beilag, die Frau Strieder unterschrieben hat?

                      Ist es richtig, dass Frau Strieder deiner Bitte unverzüglich nachgekommen ist und die entsprechenden Einträge gelöscht hat?

                      Ist es richtig, dass diesem Brief keine Honorarrechnung beilag und dass in diesem Brief mit keiner Silbe die Kostenpflichtigkeit deines Handelns erwähnt wurde?

                      Ist es richtig, dass du Frau Strieder erst eine Rechnung über diesen Vorgang hast zukommen lassen, als feststand, dass deine Mandantin die Kosten für das Verfahren mit Frau Strieder übernehmen würde müssen?

                      Ist es ebenso richtig, dass du ihr in dem Anschreiben, das der o. g. Rechnung beilag, den Vorschlag machtest, den Rechnungsbetrag mit den Prozesskosten zu verrechnen?

                      Entweder wir diskutieren hier vernünftig oder garnicht - und komm' mir gefälligst nicht mit einem "die anderen haben aber doch angefangen". Einem 53-jährigen ist es durchaus zuzumuten, dass er sachlich bleibt und auf unsachliche Äusserungen nicht eingeht, ebenso wie von einem Menschen dieses Alters erwartet werden kann, dass er auf vernünftige Fragen ordentliche, vernünftige Antworten gibt und die Wutanfälle von anderen richtig einzuordnen in der Lage ist.

                      In diesem Sinne: Meinen herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag, Günter, möge dir endlich Einsicht und Weisheit zuteil werden. Geld hast du ja hoffentlich inzwischen genug verdient.

                      File ziemlich ärgerliche Griese,

                      Stonie

                      1. Auch Hallo,

                        Hier also die Fragen, die da noch zur Beantwortung anstehen:

                        Ist es richtig, dass du Frau Strieder vor weit mehr als einem Monat einen Brief geschickt hast, in dem du bittest, bestimmte Einträge aus ihrem Gästebuch zu löschen?

                        Ja

                        Ist es richtig, dass diesem Brief eine Unterlassungserklärung beilag, die Frau Strieder unterschrieben hat?

                        Ohne in der Akten nachgesehen zu haben, würde ich dies verneinen. Ich hatte damals bewußt keine Unterlassungserklärung verlangt, sondern nur eine Löschung der Beiträge. Ein Unterlassungsanspruch für fremde Beiträge erschien mir rechtlich zu risikoreich. Die Löschungsaufforderung rechtlich problemlos.

                        Ist es richtig, dass Frau Strieder deiner Bitte unverzüglich nachgekommen ist und die entsprechenden Einträge gelöscht hat?

                        Ja.

                        Ist es richtig, dass diesem Brief keine Honorarrechnung beilag und dass in diesem Brief mit keiner Silbe die Kostenpflichtigkeit deines Handelns erwähnt wurde?

                        Ja - war rechtlich auch nicht erforderlich.

                        Ist es richtig, dass du Frau Strieder erst eine Rechnung über diesen Vorgang hast zukommen lassen, als feststand, dass deine Mandantin die Kosten für das Verfahren mit Frau Strieder übernehmen würde müssen?

                        Zeitlich zutreffend und nach Ansicht des LG DüDo rechtlich auch nicht zu beanstanden. Wenn das OLG anders entschieden hätte wäre ich (abgesehen von der Aufrechnung) auch wieder an Frau Strieder herangetreten.

                        Frau Strieder kann sich ja voll bei dem Poster schadlos halten.

                        Ist es ebenso richtig, dass du ihr in dem Anschreiben, das der o. g. Rechnung beilag, den Vorschlag machtest, den Rechnungsbetrag mit den Prozesskosten zu verrechnen?

                        Es war kein "Vorschlag", sondern es erfolgte nach einem Abkauf meiner Forderung gleich eine Aufrechnungserklärung.

                        und die Wutanfälle von anderen richtig einzuordnen in der Lage ist.

                        In diesem Sinne: Meinen herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag,

                        Danke - war gestern nicht im Netz.

                        Mit freundlichen Grüßen

                        Günter Frhr.v.Gravenreuth
                        Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
                        http://www.gravenreuth.de

                        1. Hallo Günter,

                          rechtliche Erfordernisse mal beiseite lassend, heisst das auf gut Deutsch: Du hast dir im Nachhinein überlegt, dass es doch eine prima Idee wäre, ihr auf diese Weise noch schnell "einen mitzugeben". Wenn das auch rechtlich ok ist und den Segen des LG DüDo hat - moralisch ist's mehr als zweifelhaft.

                          Interessant finde ich übrigens, dass der Gesetzgeber offensichtlich keinerlei Regelungen vorsieht, um Menschen, die unaufgefordert Leistungen erbringen (Stichwort: Geschäftsführung ohne Auftrag), zu verpflichten, diese Leistungen auch als solche zu kennzeichnen und dass es offensichtlich kein Gesetz gibt, das vorschreibt, dass die Rechnung für eine erbrachte Leistung innerhalb eines vernünftigen Zeitraums zu stellen sei. Das ist in der Tat eine Angelegenheit, auf die der normale Mensch mit der Nase zu stossen ist - ich halte es für äusserst bedenklich, dass diese Regelungen tatsächlich nicht zu existieren scheinen.

                          Ist es ebenso richtig, dass du ihr in dem Anschreiben, das der o. g. Rechnung beilag, den Vorschlag machtest, den Rechnungsbetrag mit den Prozesskosten zu verrechnen?

                          Es war kein "Vorschlag", sondern es erfolgte nach einem Abkauf meiner Forderung gleich eine Aufrechnungserklärung.

                          Bist du so nett, und erklärst mir mal, wie das genau funktioniert? Online-Literaturhinweise sind hochwillkommen - dass ich an Bücher aus Deutschland so leicht nicht 'rankomme, solltest du ja inzwischen wissen.

                          In diesem Sinne: Meinen herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag,

                          Danke - war gestern nicht im Netz.

                          Bittesehr. Auch wenn ich wirklich sauer war - der Glückwunsch war durchaus ernst gemeint.

                          File Griese,

                          Stonie

                    5. Hi Günni,

                      Darum poste ich auch immer wieder:

                      [viele "kreative" Todesarten gelöscht]

                      andere Leute würden sich angesichts dieser Liste ja mal überlegen, ob
                      sie nicht selbst etwas zu dieser Anhäufung von Haß beigetragen haben.

                      Aber das Eingeständnis, selbst etwas verkehrt gemacht zu haben, kann
                      sich ein Rechtsanwalt Deines Kalibers anscheinend nicht leisten ...

                      Viele Grüße
                            Michael

              2. Hallo Stefan,

                Seltsame Methoden! Kann man das in unserem Rechtsstaat so einfach?
                Kosten aus dem verlorenen OLG-Prozess so zu verrechnen?

                Es wird halt versucht. Und wenn der juristisch unbeleckte Gegner mit Unterschrift zustimmt ...

                Aber wenn nicht zugestimmt wird, es gibt doch bestimmt soetwas - wie nenne ich das jetzt unfachmännisch? - eine juristische Verhaltenspflicht für Anwälte etc., also eine Vorschrift für die "rechtliche/juristische Arbeitswelt". Mich würde interessieren, wann z.B. der Status eines Anwaltes aberkannt wird, wenn er sich nicht ordentlich verhält, bzw. man ihm nachweisen kann, dass er nicht dem Status eines Anwaltes entsprechend handeln kann.
                Bei den Ärzten kann man ja auch die Approbation entziehen, wenn sie sich nicht anständig benehmen! Sowas müsste es bei Anwälten doch auch geben, wenn sie dann noch z.B. ihren ganzen Berufstand in Mitleidenschaft ziehen, durch ihre persönlichen Machenschaften, oder?

                Von wem waren denn diese Gästebucheinträge?

                Von irgendwelchen Leuten, die in solchen Faellen dazu neigen, ihr Muetchen kuehlen zu muessen. Oder von ... (aber nun ja, man will ja nichts unterstellen).

                Unterstellungen sind nicht rechtens, aber einer Sache nachgehen, bis die Situation geklärt ist, ist ja nur wahrhaftig.

                Kommt jetzt eine Gästebucheinträge-Abmahnwelle?

                Warum nicht? Suchen wie diese:
                http://www.google.com/search?q=%2B"ist+ein+Arschloch"+%2BG�stebuch&hl=de
                (Google: +"ist ein Arschloch" +Gästebuch)
                werden sicherlich fuer ein eintraegliches Geschaeft bei Abzockers sorgen.

                Also auf die Schnelle kamen da eher so Mobbingartikel usw. Aber vielleicht weiter unten im "ranking"!?

                Viele Gruesse
                Thomas N == Neu-User

                1. Hallo Thomas,

                  Mich würde interessieren, wann z.B. der Status eines Anwaltes aberkannt wird, wenn er sich nicht ordentlich verhält, bzw. man ihm nachweisen kann, dass er nicht dem Status eines Anwaltes entsprechend handeln kann.

                  Dazu gibt es das Standesrecht. Aber erstens gibt es glaube ich nicht allzuviele, die sich damit so gut auskennen, dass sie genau wissen, wo ein typischer Abmahnabzocker tatsaechlich standesrechtlich verwundbar und angreifbar ist - und zweitens kommt noch das Problem der Kraehen hinzu (also dass eine der andern kein Auge aushackt). Auch wenn sich die Juristen oft spinnefeind sind vor Gericht: so schnell wird keiner von denen versuchen, einen Gegner standesrechtlich endgueltig aus der Arena zu werfen. Er selber koennte dann sehr schnell der naechste sein.

                  ... wenn sie dann noch z.B. ihren ganzen Berufstand in Mitleidenschaft ziehen, durch ihre persönlichen Machenschaften, oder?

                  Was die moralische Reputation betrifft, ziehen solche schwarzen Schafe natuerlich den ganzen Berufsstand in Mitleidenschaft. So lange sich allerdings noch Menschen streiten auf dieser Welt, braucht sich der Berufsstand keine Existenzsorgen zu machen - selbst wenn sein Ruf nicht der beste ist. Und die schwarzen Schafe selber profitieren ja bekanntlich ganz wunderbar von dem Motto "ist der Ruf erst einmal ruiniert, verdient sich's Geld ganz ungeniert".

                  viele Gruesse
                    Stefan Muenz

                  1. Hallo Stefan,

                    Dazu gibt es das Standesrecht. Aber erstens gibt es glaube ich nicht allzuviele, die sich damit so gut auskennen, dass sie genau wissen, wo ein typischer Abmahnabzocker tatsaechlich standesrechtlich verwundbar und angreifbar ist - und zweitens kommt noch das Problem der Kraehen hinzu (also dass eine der andern kein Auge aushackt).

                    Ja, die nicht so leicht greifbaren "Anti-Standesrechte" der "Kraehen" und diese sind ja auch meistens schwarz.

                    Auch wenn sich die Juristen oft spinnefeind sind vor Gericht: so schnell wird keiner von denen versuchen, einen Gegner standesrechtlich endgueltig aus der Arena zu werfen. Er selber koennte dann sehr schnell der naechste sein.

                    Ist das tatsächlich so schlimm? Wir brauchen mal wieder eine Jeanne d' Arc! Stefan :-)
                    Die Verzwicktheit seh ich jetzt darin, dass ist was ganz anderes als ein Approbationsentzug.

                    ... wenn sie dann noch z.B. ihren ganzen Berufstand in Mitleidenschaft ziehen, durch ihre persönlichen Machenschaften, oder?

                    Was die moralische Reputation betrifft, ziehen solche schwarzen Schafe natuerlich den ganzen Berufsstand in Mitleidenschaft. So lange sich allerdings noch Menschen streiten auf dieser Welt, braucht sich der Berufsstand keine Existenzsorgen zu machen - selbst wenn sein Ruf nicht der beste ist. Und die schwarzen Schafe selber profitieren ja bekanntlich ganz wunderbar von dem Motto "ist der Ruf erst einmal ruiniert, verdient sich's Geld ganz ungeniert".

                    Aber nicht für immer, irgendwann ist mal schluss mit lustig, jeder Teufelskreis findet sein gebührendes Ende und dann Gnade den "schwarzen Schafe"

                    Viele Gruesse
                    Thomas N == Neu-User

                  2. Hallo Stefan,

                    so schnell wird keiner von denen versuchen, einen Gegner
                    standesrechtlich endgueltig aus der Arena zu werfen.
                    Er selber koennte dann sehr schnell der naechste sein.

                    ... womit Du ggf. implizierst, daß er genauso "angreifbar" ist (bzw.
                    sich so fühlen muß). Himmel, was muß _das_ für ein Berufsstand sein ...

                    Viele Grüße
                          Michael

            2. Kommt jetzt eine Gästebucheinträge-Abmahnwelle?

              Es kommt auf den Inhalt der Gästebücher und Foren an - jeder hat es in seiner eigenen Hand!

              Mit freundlichen Grüßen

              Günter Frhr.v.Gravenreuth
              Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

          2. Tag Stefan

            Und was dort nicht steht, und was man aber noch ergaenzend wissen sollte ...

            Jaja, ist schon klar.
            Ich kann mich dunkel erinnern, daß dieser Fall vor kurzem hier diskutiert wurde (kann mich aber auch irren, vielleicht hab ich's woanders gelesen).

            Was mich mal interessieren würde, wenn diese Frau Strieder die Gästebucheinträge unmittelbar nach der ersten (kostenfreien) Mahnung entfernt hat, wie will Günni nun im Nachhinein nachweisen, daß diese Beleidigungen über Monate hinweg in dem besagten Gästebuch standen?
            So habe ich jedenfalls den Heiseartikel aufgefaßt.

            Dass hier eigentlich eher der Staatsanwalt endlich mal ermitteln sollte in diesem ekligen Sumpf von Machenschaften

            DAS auf jeden Fall.
            Abmahnern, die nur abmahnen um Geld zu verdienen, gehört ordentlich auf die Finger gehauen.

            Thomas J.

            1. Hallo Thomas,

              Was mich mal interessieren würde, wenn diese Frau Strieder die Gästebucheinträge unmittelbar nach der ersten (kostenfreien) Mahnung entfernt hat, wie will Günni nun im Nachhinein nachweisen, daß diese Beleidigungen über Monate hinweg in dem besagten Gästebuch standen?

              Das will er ja gar nicht nachweisen. Er will nur ploetzlich nachtraeglich Geld fuer eine Abmahnung haben, die er ein halbes Jahr vorher kostenlos hat ergehen lassen, und der Ulrike Strieder auch sofort nachgekommen war und die angemahnten Gaestebucheintraege geloescht hat. Und diese nachtraegliche Forderung will er ausserdem mit dem verrechnen, was seine Mandantin Symicron der Ulrike Strieder aus dem OLG-Verfahren um den Explorer-Fall schuldig ist.

              viele Gruesse
                Stefan Muenz

            2. Was mich mal interessieren würde, wenn diese Frau Strieder die Gästebucheinträge unmittelbar nach der ersten (kostenfreien) Mahnung entfernt hat, wie will Günni nun im Nachhinein nachweisen, daß diese Beleidigungen über Monate hinweg in dem besagten Gästebuch standen?

              Eintragungsdatum.

              Mit freundlichen Grüßen

              Günter Frhr.v.Gravenreuth
              Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

              1. Guten Tag allerseits,

                Eintragungsdatum.

                soeben werde ich aufs lebhafteste an eine Ermahnung meiner lieben Mutter erinnert, die mir Anno Tobak stets zu sagen pflegte: "Sprich in ganzen Sätzen, mein Kind, sonst wird nie was Richtiges aus Dir." Wie gut, daß ich ihren Rat beherzigt habe.

                Mit herzlichen Grüßen,

                Margarete Palffy R.T.F.M.
                Technical Sophisticator
                Director of S.O.O.

                1. Hallo Meg,

                  Guten Tag allerseits,

                  Eintragungsdatum.

                  soeben werde ich aufs lebhafteste an eine Ermahnung meiner lieben Mutter erinnert, die mir Anno Tobak stets zu sagen pflegte: "Sprich in ganzen Sätzen, mein Kind, sonst wird nie was Richtiges aus Dir." Wie gut, daß ich ihren Rat beherzigt habe.

                  Das was Du sagst, ist einfach genial. Ich möchte aber noch einen Satz meiner Mutter anfügen, die sagte immer: "Mit dem Hute in der Hand komt man durch das ganze Land." Ich denke, Günther müßte auch das noch lernen ;-). Andererseits, mit seiner Art hat er es geschafft Anwalt zu werden ... . Wir hingegen sind nru Menschen.

                  Bis denndann

                  Michael N.

          3. »Hallo,

            so eklig das natürlich alles ist, (eben so eklig, wie ich den herrn eh persönlich finde), muß ich aber mit Erstaunen feststellen, daß er im Ausgangsposting in der tat den fall derart neutralisiert hat, daß eine "in sich" richtige Aussage zu Gästebücher rauskam, ohne das man, und das wundert mich, ihm hier vorwerfen könnte, wie bei bisher allen anderen postings in diesem Forum, eigenes Kapital rausschlagen zu wollen....

            Eklig bleibt die Angelegenheit natürlich....

            Chräcker

            1. »Hallo,

              so eklig das natürlich alles ist, (eben so eklig, wie ich den herrn eh persönlich finde), muß ich aber mit Erstaunen feststellen, daß er im Ausgangsposting in der tat den fall derart neutralisiert hat, daß eine "in sich" richtige Aussage zu Gästebücher rauskam, ohne das man, und das wundert mich, ihm hier vorwerfen könnte, wie bei bisher allen anderen postings in diesem Forum, eigenes Kapital rausschlagen zu wollen....

              Hallo,

              ja schlau ist er. Nach der Verhandlung vor dem OLG DüDo in Sachen Symicron ./. Strieder hat er gegenüber einem Redakteur einer Zeitschrift behauptet, dass kein Zuschauer anwesend war. Als der Redakteur ihm - nach Rücksprache mit mir - vorhielt, dass doch jemand im Gerichtssaal war, hat er behauptet, er sei so auf den Fall konzentriert gewesen, dass er mich übersehen hätte. Dabei hat er sich in einer Beratungspause des Gerichtes zu mir umgedreht und mich direkt angesehen.  NEIN gelogen hat er nicht!!!!!!

              Eklig bleibt die Angelegenheit natürlich....

              Chräcker

              Gruß
              Groote

            2. Eklig bleibt die Angelegenheit natürlich....

              ... und der "Explodier" war gut?

              Mit freundlichen Grüßen

              Günter Frhr.v.Gravenreuth
              Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

              1. Hallo,

                ... und der "Explodier" war gut?

                an welcher Stelle habe ich das gesagt?  Diese etwas falsches unterstellende Gegenfrage lenkt aber auch vom "als eklig" genannten Tatbestand ab, und so erkenne ich Sie auch wieder....

                Chräcker

              2. hallo Günther,

                ... und der "Explodier" war gut?

                du als bayer kennst es bestimmt: Hosea 8,7 "Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten"

                Nun darfst du die Früchte deines Tuns ernten. Bitte beschwere dich nicht deshalb bei uns.

                Grüße
                Thomas

              3. Hi Günni,

                Eklig bleibt die Angelegenheit natürlich....
                ... und der "Explodier" war gut?

                siehst Du - genau wegen dieser Masche, Dinge miteinander zu vermischen,
                die gar nichts miteinander zu tun haben, und ständig an der Grenze der
                Beleidigung mit Unterstellung zu arbeiten, finden wir Dich ... na eben
                so, wie wir Dich halt finden.

                Mit besonders freundlichen Grüßen
                    Michael

          4. hallo Stefan,

            ... wem sagen wir das?

            vielleicht ihm?
            http://www.brak.de/seiten/02_04.php

            grüße
            thomas

          5. TDass hier eigentlich eher der Staatsanwalt endlich mal ermitteln sollte in diesem ekligen Sumpf von Machenschaften ... wem sagen wir das?

            Ja ja die Gutmenschen :-))

            Mit freundlichen Grüßen

            Günter Frhr.v.Gravenreuth
            Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

            1. Hi,

              TDass hier eigentlich eher der Staatsanwalt endlich mal ermitteln sollte in diesem ekligen Sumpf von Machenschaften ... wem sagen wir das?

              Ja ja die Gutmenschen :-))

              was sind deiner Meinung nach denn "Gutmenschen"?

              LG Orlando

              --
              SELF-TREFFEN 2002
              http://www.rtbg.de/selftreffen/
              http://www.megpalffy.org/temp/penneninhh.html

            2. TDass hier eigentlich eher der Staatsanwalt endlich mal ermitteln sollte in diesem ekligen Sumpf von Machenschaften ... wem sagen wir das?

              Ja ja die Gutmenschen :-))

              Mit freundlichen Grüßen

              Günter Frhr.v.Gravenreuth
              Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

              Hallo Stefan,

              sichere bitte diesen Beweis, mit dem vorangegangenen Posting hat der obengenannte eineindeutig Nutzer dieses Forums in beleidigender Absicht angesprochen. entsprechend des Verursacherprinzips müßte er jetzt eine Abmahnung mit Kostennote erhalten.

              Bis denndann

              Michael N.

            3. Liebe Kollegen,

              wäre es nicht an der Zeit, unsere Diskussion von Beiträgen des Herrn von Grafenreuth zu befreien? Ich sehe nicht, dass irgendetwas Interessantes oder Positives dabei herauskommt.

              Ja ja die Gutmenschen :-))

              Was sollen wir mit Beiträgen diesen Niveaus? Ich habe überhaupt kein Problem, mit Leuten zu diskutieren, die nicht meiner Meinung sind, aber warum bieten wir jemandem für solche Flachheiten Platz?

              Jeder Kneipenwirt hat doch das Recht, ein formelles Hausverbot auszusprechen, wenn einer nicht den geringsten Respekt vor den anderen Gästen zeigt. Wie ist das eigentlich im Internet? Gibt's da ein formelles Hausverbot?

              Also nochmal, Leute mit anderer Meinung sind mir herzlich willkommen, aber solche Beiträge würde ich mir doch gern ersparen. Da fehlt einfach alles, was Kommunikation interessant macht, zuerst natürlich Argumente, Respekt vor den Gesprächspartnern, Stil, auch die ständige Selbstbeweihräucherung in vielen Beiträgen ist einfach unter dem Niveau, das ich hier erwarte. Und im Hintergrund steht doch eine Tendenz, die die Grundlagen der freien Meinungsäußerung im Internet stetig in Frage stellt, nach Schwachpunkten sucht, die man gegen Leute wenden kann, die gutwillig und mit viel Engagement etwas auf die Beine zu stellen versuchen. Einigen Diskussionsbeiträgen in diesem Thread merkt man zudem an, dass die Schreiber peinlich bemüht sind, justiziable Sätze zu vermeiden, obwohl man zwischen den Zeilen durchaus lesen kann, was sie von unserem "Gast" halten.

              Also nochmal: Ich plädiere für ein Hausverbot. Wenn's das erste wäre, das juristisch durchgesetzt würde, wäre das doch mal ein interessanter Fall ;-)

              Viele Grüße
              Mathias Bigge

              1. Also nochmal: Ich plädiere für ein Hausverbot. Wenn's das erste wäre, das juristisch durchgesetzt würde, wäre das doch mal ein interessanter Fall ;-)

                Also das OLG Köln/LG Bonn haben schon mal ein "virtuelles Hausverbot" durchgesetzt. Herr Münz kann es jedoch gerne auch mal versuchen

                :-))

                Mit freundlichen Grüßen

                Günter Frhr.v.Gravenreuth
                Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
                http://www.gravenreuth.de

    2. Hi

      Hi Günter,

      jetzt noch eine Begrüßung und es gibt zur Abwechslung mal Streicheleinheiten ;)

      sorry beim Herrn Münz ist es immer so formell :-((

      LG Düsseldorf: Internet-Gästebücher müssen regelmäßig auf unzulässige Inhalte überprüft werden.

      Wie sieht's im Urlaub aus? Muss ich mein Gästebuch dann schließen oder liegt eine Fristverlängerung in diesem Fall im Bereich des möglichen?

      Offene Rechtsfrage - ich würde es auf "read only" schalten.

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr.v.Gravenreuth
      Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

      1. Hi,

        Günter Frhr.v.Gravenreuth
        Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

        Jura, ist kein Ingeneursberuf, was hast du denn noch studiert?
        Rein Interessehalber.

        Gruß

        ueps

        1. Hallo,

          Jura, ist kein Ingeneursberuf, was hast du denn noch studiert?
          Rein Interessehalber.

          Maschinenbau http://www.gravenreuth.de/ und dann auf Biographie (normalerweise wuerde ich ja einen Deep Link setzen, aber in solchen Kreisen ist mir das zu unsicher).

          Gruss
          Thomas

          1. Hallo,

            Jura, ist kein Ingeneursberuf, was hast du denn noch studiert?
            Rein Interessehalber.

            Maschinenbau http://www.gravenreuth.de/ und

            Stimmt - sorry meine Mail habe ich zu schnell gepostet.

            Mit freundlichen Grüßen

            Günter Frhr.v.Gravenreuth
            Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

        2. Hallo!

          Günter Frhr.v.Gravenreuth
          Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

          Jura, ist kein Ingeneursberuf, was hast du denn noch studiert?

          Doppelstudium:
          a) FH München und
          b) Uni-München

          Mit freundlichen Grüßen

          Günter Frhr.v.Gravenreuth

          1. Hi Günni,.

            Günter Frhr.v.Gravenreuth
            Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
            Jura, ist kein Ingeneursberuf, was hast du denn noch studiert?
            Doppelstudium:
            a) FH München und
            b) Uni-München

            das sind ja spannende Studienfächer. Wirklich einmalig.

            Viele Grüße
                  Michael

      2. hallo Günther,

        schön dass es dir gut geht.

        sorry beim Herrn Münz ist es immer so formell :-((

        ja gott sei dank. oder brauchst du wieder geld?
        stell dir dir doch vor: man würde ich hier nicht grüßen oder gar  dich wie in einem gästebuch, nach deinen angaben, mit zitat:"parasit" begrüßen?!?

        so wie ich das verstanden habe, passt das dir irgendwie nicht.

        also bleiben wir bei netten begrüßungen, auch wenn es dir mal als formell erschienen mag.

        grüße
        thomas

    3. Hallo,

      Wie sieht's im Urlaub aus? Muss ich mein Gästebuch dann schließen

      das würde ich von mir aus schon so machen wollen. (bzw. auf moderiertes Buch stellen).... ich selber möchte bestimmte Einträge definitiv nicht auf meiner Seite veröffentlichen, und mein gästbuch ist defintiv ein Raum meiner Seite. Deswegen wundere ich mich über jeden, der seine Gästebücher nicht kontroliert, das ist schon eine Stilfrage. Wer will schon für 2 oder 3 Wochen Urlaub eine Kinderpornoanfrage in seinem Gästebuch stehen haben wollen? deswegen nutzt nur: wenn man sich nicht um seine von dritten editierbaren Seiten nicht kümmern kann (bzw das deligieren kann), dann solange dicht machen...

      Chräcker

      http://www.Stempelgeheimnis.de

      --
      SELF-TREFFEN 2002
      http://www.rtbg.de/selftreffen/
      http://www.megpalffy.org/temp/penneninhh.html

  3. LG Düsseldorf: Internet-Gästebücher müssen regelmäßig auf unzulässige Inhalte überprüft werden.

    Was ein Fehlurteil ist, da es den entsprechenden gegenteiligen Paragraphen im TDG widerspricht.
    Diese haben Vorrang.
    So jedenfalls die Meinung der Juristen des DFN.

    Ciao,
     Wolfgang

    1. Hallo,

      und welcher ist der entsprechende gegenteilige Paragraph?

      Chräcker

      http://www.Stempelgeheimnis.de

      --
      SELF-TREFFEN 2002
      http://www.rtbg.de/selftreffen/
      http://www.megpalffy.org/temp/penneninhh.html

      1. Hallo,

        und welcher ist der entsprechende gegenteilige Paragraph?

        TDG §6 wenn ich mich nicht allzusehr irre.

        Um nicht alles umzukopieren zumindest ein Link zum entsprechenden Paragraphen des neuen Mediendienstestaatsvertrag:
        http://juramail.info/forum/read.php?f=3&i=12872&t=12872

        Und für ganz eilige das wichtigste in Kürze:
        "§6 (2) Dienstanbieter im Sinne der §§ 7-9 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tat hinweisen. ..."

        Gruß

        @ndre@s

  4. Moin Herr Gravenreuth,

    wenn Gerichte Gästebücher mit schwarzen Brettern vergleichen zeigt das   in meinen Augen nur deren Inkompetenz. Eigentlich sagt das Wort was ein Gästebuch sein soll, nämlich ein Gästebuch. Bei einem schwarzen Brett steht dann Ankündigungen oder Ähnliches irgendwo oben. Welche Funktion ein Gästebuch hat ist eine ganz andere Sache, ob es z.B. als Feedback Instrument für den Besitzer  der Sache XY oder als Instrument zum Austausch der Besucher eines Ortes etc. dient.

    Macht sich die Hamburger Kirchengemeinde Inhalte zu eigen, wenn im Hamburger Michel ein Gästebuch ausliegt? Das lesen dann viele Menschen, genau wie ein Gästebuch auf einer gut besuchten Webseite. Da stehen nicht nur Dinge drin die dem Gemeindeleben zuträglich sind.

    Etwas Gutes scheint ja die deutsche Gesetzgebung in Bezug auf das Internet zu haben:
    Deutsche Juristen scheinen mehr zu surfen. Es bleibt zu hoffen, daß sie dann irgendwann das Internet auch verstehen werden.

    MfG

    Jens

  5. Hi all!

    Ok, ich hab mir den Thread nicht durchgelesen. Schlammschlachten auf Juristenniveau haben mich noch nie interessiert. Aber warum machen wir nicht das beste aus dem Thread und reissen ein paar Witze ueber Anwaelte?

    Ok, ich fang auch an. *g* Leider ein bisschen Englisch-lastig, bin jetzt zu faul zu uebersetzen.

    After their car broke down on a lonely country road, three men sought a night's shelter at a farmhouse. The farmer, poor but eager to help them, said that he only had two beds so one of the three would have to sleep in the barn.

    Immediately, one of the travelers, a polite Hindu mathematician, agreed and left for the barn. A short while later he returned and apologetically explained that there were cows in the barn and for religious reasons he could not sleep there.

    Another of the guests, a conservative rabbi, volunteered, picked up his bedding and left for the barn. It wasn't long before he returned complaining that the pig in the barn made it impossible for him to sleep there.

    The last of the stranded trio, a lawyer, sighed and grudgingly picked up his bag and shuffled off to the barn.

    Soon, there was another knock at the door. When the farmer answered it, there were the cows and the pig.

    Anwälte sind so ähnlich wie Nutten - wer mehr bezahlt darf sie haben.
        -- chucky (ehemals bei http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?tres=1&msg=10&g=20010814psz000)

    Q: Why have scientists begun to use lawyers instead of lab rats for research?
    A: Two reasons: first, they are more plentiful than rats, second, the researchers don't get as attached to them.
    One problem, though, is that no one has been able to extrapolate the test results to human beings.

    The only thing I expect out of lawyers is that they be back in their coffins by sun-up.
        -- F. Ross Johnson, former CEO, RJR Nabisco

    Im Gerichtssaal wird der Zeuge vom Anwalt befragt.
    F: Doktor, bevor sie mit der Autopsie anfingen, haben sie da den Puls gemessen?
    A: Nein.
    F: Haben sie den Blutdruck gemessen?
    A: Nein.
    F: Haben Sie die Atmung geprüft?
    A: Nein.
    F: Ist es also möglich, dass der Patient noch am Leben war, als sie ihn autopsierten?
    A: Nein.
    F: Wie können sie so sicher sein, Doktor?
    A: Weil sein Gehirn in einem Glas auf meinem Tisch stand.
    F: Hätte der Patient trotzdem noch am Leben sein können?
    A: Ja, es ist möglich, dass er noch am Leben war und irgendwo als Anwalt praktizierte.
        (angeblich wirklich passiert)

    So, mehr gibt's nur, wenn Ihr mitmacht. ;-)

    So long

    --
    Kommt ein Vektor zur Drogenberatung: "Bitte helfen Sie mir. Ich bin linear abhängig."