Hallo Stefan,
Dazu gibt es das Standesrecht. Aber erstens gibt es glaube ich nicht allzuviele, die sich damit so gut auskennen, dass sie genau wissen, wo ein typischer Abmahnabzocker tatsaechlich standesrechtlich verwundbar und angreifbar ist - und zweitens kommt noch das Problem der Kraehen hinzu (also dass eine der andern kein Auge aushackt).
Ja, die nicht so leicht greifbaren "Anti-Standesrechte" der "Kraehen" und diese sind ja auch meistens schwarz.
Auch wenn sich die Juristen oft spinnefeind sind vor Gericht: so schnell wird keiner von denen versuchen, einen Gegner standesrechtlich endgueltig aus der Arena zu werfen. Er selber koennte dann sehr schnell der naechste sein.
Ist das tatsächlich so schlimm? Wir brauchen mal wieder eine Jeanne d' Arc! Stefan :-)
Die Verzwicktheit seh ich jetzt darin, dass ist was ganz anderes als ein Approbationsentzug.
... wenn sie dann noch z.B. ihren ganzen Berufstand in Mitleidenschaft ziehen, durch ihre persönlichen Machenschaften, oder?
Was die moralische Reputation betrifft, ziehen solche schwarzen Schafe natuerlich den ganzen Berufsstand in Mitleidenschaft. So lange sich allerdings noch Menschen streiten auf dieser Welt, braucht sich der Berufsstand keine Existenzsorgen zu machen - selbst wenn sein Ruf nicht der beste ist. Und die schwarzen Schafe selber profitieren ja bekanntlich ganz wunderbar von dem Motto "ist der Ruf erst einmal ruiniert, verdient sich's Geld ganz ungeniert".
Aber nicht für immer, irgendwann ist mal schluss mit lustig, jeder Teufelskreis findet sein gebührendes Ende und dann Gnade den "schwarzen Schafe"
Viele Gruesse
Thomas N == Neu-User