Was mich mal interessieren würde, wenn diese Frau Strieder die Gästebucheinträge unmittelbar nach der ersten (kostenfreien) Mahnung entfernt hat, wie will Günni nun im Nachhinein nachweisen, daß diese Beleidigungen über Monate hinweg in dem besagten Gästebuch standen?
Eintragungsdatum.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)