Also nochmal: Ich plädiere für ein Hausverbot. Wenn's das erste wäre, das juristisch durchgesetzt würde, wäre das doch mal ein interessanter Fall ;-)
Also das OLG Köln/LG Bonn haben schon mal ein "virtuelles Hausverbot" durchgesetzt. Herr Münz kann es jedoch gerne auch mal versuchen
:-))
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de