Hallo!
Ja, ich weiß, ein bisschen jdeT (jenseits des eigentlichen Themas :-), aber mich würde folgendes interessieren:
Wenn er beide Staatsangehörigkeiten hat, ist er aber kein Ausländer, oder? Keine Ahnung.
Richtig. Ausländer nach deutschem Recht ist, wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hat. So ist es definiert.
Können EU-Bürger aus Deutschland eigentlich abgeschoben werden? Gemäß den Vereinbarungen herrscht ja für EU-Bürger Freiheit, wo im EU-Raum sie sich niederlassen, oder?
emu
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