Ja, ich bin fuer eine generelle Ausweisung von kriminell gewordenen
Auslaendern. Und nein, ich bin nicht rechtsradikal (eher gegenteilig).
Wann beginnt "kriminell"? Kannst du das definieren? Ist ein Falschparker kriminell? Ein Schwarzfahrer? Jemand, der Musik in einer Tauschbörse anbietet?
Das sehe ich anders. Der junge Mann hat tuerkische Staatsbuergerschaft. Wenn er
so zu hause ist in Muenchen, haette er ja die tuerkische Staatsbuergerschaft
aufgeben koennen.
Nein, das hätte er nicht. Dazu muss er nämlich volljährig sein.
Denn AFAIK haben in Deutschland geborene Auslaender beide
Staatsangehoerigkeiten. Sollte ich mich hier irren, bitte ich um Verbesserung.
Ja, du irrst. Denn hätte er beide Staatsbürgerschaften gehabt, dann hätte er erst recht nicht abgeschoben werden dürfen.
Stefan