Stefan: veraltete Gesetzgebung

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Die Gesetzgebung, die dem zu Grunde liegt ist einfach total veraltete.
Wir schreiben heute nicht mehr das 19. Jahrhundert, sondern 2002.

Soweit richtig, aber aus anderem Grund. Zunächst mal: Wie sollte eine Gesellschaft auf Kriminalität reagieren und sie bekämpfen? Einfach wegschließen? Dies wird z.B. in den USA praktiziert, aber was bringt es? Kalifornien hat z.B. ungefähr so viele Einwohner wie England oder Freankreich, aber mehr Häftlinge, als die gesamte EU. Trotzdem ist die Kriminalität in Kalifornien viel höher als in der EU. Diese Häftlinge kosten so viel Geld, dass nichts mehr für präventive Maßnahmen, etwa die Betreuung von Ghettokids, nichts mehr da ist. Eine Strafe soll abschrecken, außerdem soll die Gesellschaft vor Kriminalität geschützt werden. Die amerikanische Wegschließmentalität verfehlt beide Ziele.

Und neben der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung (hohe Arbeitslosigkeit, keine Lehrstellen, keine vernünftigen -bezahlbaren- Freizeitangebote) werden auch die Kinder immer "frühreifer".

Das stimmt so nicht. Der moderne Gesellschaft ist viel komplexer und für ein KInd ist es nicht einfacher geworden, Unrecht auch zu erkennen.

Die Eltern insbesondere solcher "Problemkinder" sind i.d.R. überfordert

Hier ist der Haken. Im Vergleich zu früher gibt es mehr "Problemkinder" und "Problemfamilien". Ein Kind aus einer intakten Familie, das z.B. bei einem Ladendiebstahl erwischt wird, wird schon von den Eltern bestraft. Strafen wie Taschengeldenbzug, Fernsehverbot etc. reichen als Abschreckung für einen 10- oder 12-Jähriugen auch aus. Verbunden mit Selbstkritik der Eltern und erzieherischen Maßnahmen kann hier ein Abgleiten in die Kriminalität verhindert werden.

Das Problem sind "kaputte" Familien. Entweder die Eltern denken nur an ihre Karriere und es ist ihnen egal, was das Kind treibt. In diesem Fall bleibt eine Bestrrafung und die damit verbundene Abschreckung aus. Oder die Eltern sind überfordert und wissen nicht, wie sie auf die Situation reagieren sollen. Vielleicht bekommt ein Kinmd auch von einem besoffenen Elternteil ständig Prügel, so dass es auf eine Tracht Prügel mehr oder weniger nach einem Ladendiebstahl auch nicht mehr ankommt. In all diesen Fällen wirkt Jugendknast eher kontraproduktiv und außerdem teuer. Ein Einschreiten der Jugendämter wäre eher erforderlich. Unterstützung der Eltern oder andere Maßnahmen (Pflegefamilie etc.) wären hier angebrachter.

Es wird höchste Zeit, dass die Strafmündigkeit (für den Jugendstrafbereich) dieser Situation angepasst wird und irgendwo zwischen 10 und 12 Jahre angesiedelt wird.

Ein 10- oder 12-Jähriger würde im Jugendknast erst zu einem Kriminellen gemacht werden.

Ich persönlich würde ohnehin den Tatbestand der Schuldunfähigkeit aus der Juristerei streichen.

Schwachsinn. Bei Schuldunfähigkeit müssen alternative Maßnahmen geprüft werden, das auch gemacht wirt (z.B. Einweisung in die geschlossene Psychartrie.)

Dem Opfer ist es i.d.R. nämlich herzlich egal von wem es die Tat erfahren hat, da sich die Wirkung dadurch nicht ändert (z.B. tot bleibt tot, auch bei Schuldunfähigkeit).

Dem Opfer hilzft es auch nicht weiter, wenn ein Jugendlicher nach seiner Entlassung weiter prügelt.

Stefan

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Mehmet wieder nach Deutschland

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