Christoph Schnauß: Aus gegebenen Anlass...

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hi Meg,

Es sollte keine Sonderrechte für einzelne "Aufpassertypen" geben

die sollte es grundsätzlich überhaupt nicht geben. Aus meiner Sicht geht das in Ordnung, daß jemandem "die Nase gebügelt" wird, wenn er in sachlich/fachlicher Hinsicht Unsinn erzählt oder wenn er sich an irgendeiner Stelle im Ton vergreift. Es hat da keinen "Namensschutz" zu geben.

Grüße aus Berlin

Christoph S.