da ich zur Zeit an einer Konvertierung eines Katalogs in ein Internet-Format arbeite, stellt sich mir die Frage, wo ich den Satz "Alle Preise ohne Gewähr" o.ä. unterbringen muß/sollte.
Ich bin in der Richtung kein Rechtsexperte, aber wer "Preise ohne Gewähr" auszeichnet dürfte IMHO ziemlich bald die Wettbewerbshüter am Hals haben - zu Recht.
Sei doch mal ehrlich: Es kann ja wohl nicht angehen, daß man vor Vertragsabschluss keine verlässliche Preisangabe bekommt bzw. nur eine Preisangabe mit dem Hinweis, das sie ungefähr hinkommen aber auch vollkommen falsch sein könnte.
Oder hast Du schonmal in irgendeinem Supermarkt unter Dose Chili-Bohnen ein "Diese Preisauszeichnung könnte stimmen" gesehen?
Was Du machen kannst: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ohnehin vorhanden sein _müssen_, kannst Du einen Absatz einfügen "Irrtümer vorbehalten". Ein Irrtum bedeutet immer, daß die Daten ansonsten mit Sorgfalt zusammengestellt wurden und somit verlässlich sind. "Ohne Gewähr" heißt dagegen nur "so hingeschrieben und nicht weiter geprüft".
Den Verweis auf die AGB solltest Du ebenso wie jenen auf die Seite mit den Anbieterdaten (Anschrift, Telefon, Geschäftsführer, Handelsregister, Umsatzsteuer-ID) auf jeder Seite haben, da Du nicht weißt, wo der Kunde in Deinen Katalog stolpert (es kann durchaus sein, daß er die Startseite nie zu sehen bekommt).
Laut Gesetz müssen diese Daten aber zu jeder Zeit unmittelbar verfügbar sein (siehe http://http://www.iid.de/iukdg/gesetz/mdstv.html sowie http://www.netlaw.de/gesetze/tdg.htm).
Gruß,
soenk.e