Hi,
Sei doch mal ehrlich: Es kann ja wohl nicht angehen, daß man vor Vertragsabschluss keine verlässliche Preisangabe bekommt bzw. nur eine Preisangabe mit dem Hinweis, das sie ungefähr hinkommen aber auch vollkommen falsch sein könnte.
Oder hast Du schonmal in irgendeinem Supermarkt unter Dose Chili-Bohnen ein "Diese Preisauszeichnung könnte stimmen" gesehen?
Naja...Möglich wäre, das bestimmte Artikel einen "Tagespreis" haben - dies sollte direkt unter dem Preis beim Artikel stehen. Generell alle Preise "ohne Gewähr" anzubieten ist ein Schuss ins Knie - ich würde bei Dir dann jedenfalls nicht kaufen.
Was Du machen kannst: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ohnehin vorhanden sein _müssen_, kannst Du einen Absatz einfügen "Irrtümer vorbehalten". Ein Irrtum bedeutet immer, daß die Daten ansonsten mit Sorgfalt zusammengestellt wurden und somit verlässlich sind. "Ohne Gewähr" heißt dagegen nur "so hingeschrieben und nicht weiter geprüft".
Anzumerken ist: Wer seine AGB nicht so anbringt, das sie der potenzielle Kunde vor Vertragsabschluss lesen bzw. akzeptieren muss begibt sich in eine riskante Position. Im schlimmsten Fall werden dann Geschäfte nach dem BGB abgewickelt - was für den Anbieter u.U. mehr Nachteile als Vorteile haben kann.
Den Verweis auf die AGB solltest Du ebenso wie jenen auf die Seite mit den Anbieterdaten (Anschrift, Telefon, Geschäftsführer, Handelsregister, Umsatzsteuer-ID) auf jeder Seite haben, da Du nicht weißt, wo der Kunde in Deinen Katalog stolpert (es kann durchaus sein, daß er die Startseite nie zu sehen bekommt).
Laut Gesetz müssen diese Daten aber zu jeder Zeit unmittelbar verfügbar sein (siehe http://http://www.iid.de/iukdg/gesetz/mdstv.html sowie http://www.netlaw.de/gesetze/tdg.htm).
Das Ganze fällt unter $6 des Teledienstgesetz - auch Impressumspflicht genannt. In der Praxis genügt ein Link der immer gut sichtbar und zu jeder Zeit erreichbar ist. Zu beachten ist hierbei, das für alle gewerblichen Handlungen zumindest Angaben nach $6.1 & 6.2 Pflicht sind. Hinzu kommt die Pflicht zur Angabe der UStId und evtl. weitere Angaben. Fahrlässige oder vorsätzliche Verstöße _können_ mit einem Bußgeld von bis 50.000 EUR geahndet werden (§12) - ausserdem freuen sich Abmahner.
Ich empfehle vor Geschäftsaufnahme auf jeden Fall die Lektüre der entsprechenden Gesetzestexte des Teledienstgesetzes und auch des Teledienstedatenschutzgesetz - denn Unwissenheit schützt ja bekanntlich nicht vor Strafe.
Aus www.disclaimer.de gibt es ein paar Links zum Thema - unter anderem auch zu einer konsolidierten Fassung des TDG.
Ich hoffe das hilft Dir weiter...
Gruß
Axel