Ich bin in der Richtung kein Rechtsexperte, aber wer "Preise ohne Gewähr" auszeichnet dürfte IMHO ziemlich bald die Wettbewerbshüter am Hals haben - zu Recht.
Woher weißt Du das? Im Prinzip braucht man so eine Angabe gar nicht, da man sowieso kein geschäft darauf Festnageln kann, was es für Preise im Sschaufenster stehen hat, oder wenn irgendein produkt falsch ausgezeichnet ist. Aus Nettigkeit/Marketinggründen kommt man mit sowas in den großen Handelsketten immer durch, aber Du könntest jetzt nicht einen ausgezeichneten Betrag einklagen!
Wie gesagt: IMHO. Ich bin auch nach wie vor der Meinung, daß gegen allzu laxe oder gar bewusst falsche Preisauszeichnung rechtliche Schritte schon Erfolg hatten; ein konkretes Beispiel kann ich leider nicht nennen.
Das man auf Irrtümer hinweisen sollte, steht davon abgesehen aber außer Frage.
Gruß,
soenk.e