Wie gesagt: IMHO. Ich bin auch nach wie vor der Meinung, daß gegen allzu laxe oder gar bewusst falsche Preisauszeichnung rechtliche Schritte schon Erfolg hatten; ein konkretes Beispiel kann ich leider nicht nennen.
Das man auf Irrtümer hinweisen sollte, steht davon abgesehen aber außer Frage.
Hallo!
Es gibt in der Tat Urteile in denen z.B. Versandhäuser bzw. Kaufhäuser zur Abgabe von Waren zu den im Flyer bzw. Katalog ausgewiesenen Preisen verpflichtet wurden - obwohl beteuert wurde, das die Preise "aus versehen" genannt wurden.
Und so soll es auch sein! Es kann nicht angehen, das auf einer Webseite ein Produkt für 50 EUR angeboten wird und ich dann eine Rechnung über 100 EUR kriege (natürlich überzogen - aber es geht ums Beispiel).
Gruß
Axel