Hallo!
OK, wenn das in der Werbung steht, könnte man als unlauteren Wettbewerb bezeichnen. Aber wenn Artikel falsch ausgezeichnet sind und man zu Kasse geht un den Preis haben will muß das Kaufhaus das nicht machen. Denn es ist in diesem Moment noch kein Kaufvertrag zu Stande gekommen, erst wenn das Kaufhaus Dein Angebot diesen Betrag zu zahlen annimmt.
Grüße
Andreas