Andreas Cloos: Jetzt kosten auch JPG's?

Hallo Zusammen,

was soll die Scheiße denn? http://www.heise.de/newsticker/data/ghi-18.07.02-001/ Wenn es so weiter geht, meldet der Münz noch ein Patent auf Hypertext an - ach ne, das gibt es ja schon http://swpat.ffii.org/patente/wirkungen/hyperlink/index.de.html. Tja Stefan, Pech gehabt! *SCNR*

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Greetz,
Andreas

    1. Sorry,
      nicht gesehen :-(

      http://forum.de.selfhtml.org/?m=98527&t=17539

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      Greetz,
      Andreas

  1. Hallo,

    http://swpat.ffii.org/patente/wirkungen/hyperlink/index.de.html

    Wer schreibt denn so einen Müll:
    <Zitat> Heutzutage steht Patenten dieser Art auch in Europa (wie in den USA) nur die Hürde der Neuheit entgegen: man muss nachweisen, dass es genau das gleiche schon vorher gab. Technizität und Erfindungshöhe sind praktisch keine Hindernisse, da Programme per se als technisch gelten und auch die trivialsten Gedankengänge, sofern sie etwas mit Rechnern zu tun haben, als erfinderische Schritte gewertet werden. </Zitat>

    Die meisten Patentanmeldungen scheitern nach wie vor daran, dass keine "Erfindungshöhe" gegeben ist, d.h. es war für den Fachmann auf dem betreffenden technischen Gebiet schon in der Zeit vor der Patentanmeldung naheliegend, so wie in dieser Anmeldung beschrieben vorzugehen (das ist die Definition von "Erfindungshöhe" im Patentgesetz), auch wenn nicht wirklich jemand schon so vorgegangen ist. Die Neuheit, wo das erfundene Verfahren oder die erfundene Vorrichtung schon wirklich vorher zur Anwendung kamen, spielt demgegenüber nur in Ausnahmefällen eine Rolle.

    Um die Frage, was "technisch" bei Computerprogrammen ist, wird heftig gerungen. Ein Programm, das astrologische Vorhersagen macht, wird nie technisch sein, wohl aber eines, das die Auslagerungsdatei für die Memory in bestimmter Weise verwendet. Für die "Suche fehlerhafter Zeichenketten" (d.h. Rechtschreibkorrektur) hat sich erst vor wenigen Monaten der Bundesgerichtshof ***dagegen*** ausgesprochen, dass hier ein technisches Verfahren vorliegt. (Siehe: http://www.jurpc.de/rechtspr/20010253.htm) Man tastet sich hier von Fall zu Fall.

    Der Patentschutz für Software ist ausgesprochen problematisch und hat sicher nicht wie auf anderen Gebieten (z.B. Arzneimittel) die Wirkung, dass sehr viel Geld in kostenintensive Forschung geht, weil bei Erfolg das Patent-Monopol für hohe Preise sorgt, so dass trotzdem eine hohe Rendite abspringt. Bei Software sind eher Absahner begünstigt, die die technische Entwicklung behindern. Hier einen Riegel vorzuschieben ist Sache der Politik. Die Gerichte, können dies nicht über die Frage der "Technizität" klären.

    Die jetzige diesbezügliche zusätzliche Gesetzesformulierung für Software ist sehr unglücklich, denn sie besagt, dass "Computerprogramme an sich" vom Patentschutz ausgeschlossen sind. Aber kein Mensch weiß, was ein "Computerprogramm an sich" sein soll, das haben die Juristen bis heute nicht eindeutig klären können. Daher kommt diese Bestimmung praktisch nicht zur Anwendung. Die aktuelle Meinung des Bundesgerichtshofs dazu kann man in dem obigen Beschluss nachlesen.

    Gruß
    Hans35