Hallo Michael,
erhebt eine mit "z. B." formulierte Aussage in Deinen Augen den Anspruch auf Vollständigkeit?
Keineswegs, aber man verwendet doch eine Aufzählung à la "z.B." eben genau deshalb, um anhand eines "Beispiels" zu zeigen, zu erklären, zu verdeutlichen, was man eigenlich sagen will.
Und wenn wie hier versucht wird, zwischen dem angeblichen "Anti-Kriegs-Slogan" und "witzig" eine Parallele herzustellen, dann finde ich das persönlich eben nicht mehr "witzig".
Gelangweilt,
Schade.
Matthias