Hallo, zusammen!
Habe mal ne Frage an einen Juristen (wird hier doch geben?):
Unabhängig von der fehlenden Möglichkeit, Bilder wirkungsvoll zu schützen und unabhängig von der urheberrechtlich unbeanstandbaren Möglichkeit eines jeden Users, sich eine Kopie eines Bildes X auf seinen Rechner zum "privaten Gebrauch" zu laden . . .
Kann man das Recht auf die Privatkopie vertraglich abbedingen?
Beispiel: Die nachfolgenden Seiten enthalten Bilder, durch Aufrufen der Seite erkennen sie nachfolgende AGB an
AGB:
[...] _jegliches_ Kopieren der Bilder, auch zum Privatgebrauch, ist verboten und (bin mal fies) begündet Ansprüche auf Vertragstrafe.
Ist natürlich alles etwas hölzern formuliert, aber die Idee dahinter sollte klar geworden sein. Geht sowas?
Lieber Gruß
Jörg