Hallo, zusammen!
Habe mal ne Frage an einen Juristen (wird hier doch geben?):
Unabhängig von der fehlenden Möglichkeit, Bilder wirkungsvoll zu schützen und unabhängig von der urheberrechtlich unbeanstandbaren Möglichkeit eines jeden Users, sich eine Kopie eines Bildes X auf seinen Rechner zum "privaten Gebrauch" zu laden . . .
Kann man das Recht auf die Privatkopie vertraglich abbedingen?
Beispiel: Die nachfolgenden Seiten enthalten Bilder, durch Aufrufen der Seite erkennen sie nachfolgende AGB an
AGB:
[...] _jegliches_ Kopieren der Bilder, auch zum Privatgebrauch, ist verboten und (bin mal fies) begündet Ansprüche auf Vertragstrafe.
Ist natürlich alles etwas hölzern formuliert, aber die Idee dahinter sollte klar geworden sein. Geht sowas?
Lieber Gruß
Jörg
Hi Jörg,
schau doch mal nach, wie Photodisc, Imagebank etc. sowas machen. Ansonsten gebe es noch die Möglichkeiten des "Watermarking" mit dem sich Bilder eindeutig einem Urheber zuordnen lassen.
Das generelle Verbieten einer privaten Kopie steht meines Wissens im Gegensatz zu geltendem Recht und ist somit anfechtbar. Zudem wird per se mit dem Aufrufen der Seite eine Kopie des Bildes im Cache des Browsers erzeugt.
Grüße
Axel