Jörg: Rechte an Bildern mal anders

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Hallo!

Das generelle Verbieten einer privaten Kopie steht meines Wissens im Gegensatz zu geltendem Recht und ist somit anfechtbar.

Genau DAS wäre die entscheidende Frage!
Aber normalerweise haben wir doch eine prvatrechtliche Vertragsfreiheit und gleich Sittenwidrigkeit einer solchen Vereinbarung anzunehmen, scheint mir zunächst übertrieben.

Oder?

Gruß

Jörg