Hallo!
es heißt glaube ich, dass AGPs (ohne besonderen Hinweis im gesamten!) Ungültig sind, wenn eine Regelung darin gegen das Recht verstößt oder (und jetzt kommt's) den Kunden unüblich benachteilt..
Lieb, dass ihr euch gleich so viel Mühe mit mir gebt!
Das hab ich dann heute morgen auch gleich nachgeschaut, die Regelung verbietet sog. "überraschende Klauseln".
Wenn ich jetzt ein Urteil o.ä. finde, in dem jemand sagt, dass sowas auf einer Schweinkramseite oder allgemein im Netz überraschend ist und den armen User benachteiligt, bin ich zufrieden, glücklich und kann beruhigt der nächsten Diskussion entgegen sehen.
Bin ich ein schlechter Mensch? *g*
Gruß
Jörg