Mathias Bigge: Rechte an Bildern mal anders

Beitrag lesen

Hallo Jörg

es beantwortet aber die Rechtsfrage leider nicht - die mich jetzt treibt!

poste Deine Frage mal bei juramail.de, da kriegste ne juristische Antwort mit den entsprechenden Hinweisen, gesagt ist aber hier auch schon alles. Es gibt im Archiv eine Menge Postings zum Thema, in denen auch alle Tricks beschrieben sind, das Kopieren zu erschweren, aber gegen den simplen Screenshot ist eben kein Kraut gewachsen. Auch das mit den Wasserzeichen funktioniert nur bedingt. Die Frage ist allerdings, wie man ein Bild kommerziell nutzen soll, das nur in 72 dpi vorliegt, höchstens doch im Netz, wo's allzu leicht auffliegen kann.

Entschuldige, wenn ich's mal ganz provokativ formuliere: Es gibt nur wenige private Bilder im Internet, bei denen sich das Klauen auch nur ansatzweise lohnt, und die Profis bieten eben gegen Bares die höhere Auflösung an und zeigen im Netz nur die "Thumbnails" zum Aussuchen.

Viele Grüße
Mathias Bigge