Hallo Jörg,
mal abgesehen von der technischen Unmöglichkeit des Unterfangens - das HTTP überträgt nun mal Daten auf den Rechner des Users, auf andere Weise können sie nicht auf dem Bildschirm dargestellt werden - steht das Urheberrecht dem entgegen. Dazu liest du am besten §53 des UrhG: http://transpatent.com/gesetze/urhg11.html#53. Das dürfte dir genug "Munition" für die nächste Diskussion geben. :o)
File Griese,
Stonie