frank: Rechte an Website

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Hallo,

deine sachlage ist nicht ganz so einfach zu beantworten. zum einem muss ich mir die frage stellen, ob du für die fortbildungsmaßnahme geld bezahlt hast, oder ob sie vom arbeitsamt, arbeitgeber finanzeirt wurde.

prinzipiell scheinst du aber wenig chanchen auf einen geldwerten vorteil bzw auf ein recht der site zu besitzen.
für mich stellt sich die sachlage ja so da:
du besuchst eine fortbildungsmaßnahme in webdesign (wenn man das übehaupt lernen kann *g*), und erstellst im rahmen dieser weiterbildung ein layout plus programmierung für jemanden.
hier ist aber festzuhalten, das diese dame ja nur einen schriftlichen vertrag/mündliche vereinbarung mit der fortbildungsagentur abgeschlossen hat und eben nicht mit dir.
ihr ist es wahrscheinlich egal von wem diese seite erstellt wird, da sie ja nur einen "auftrag" (soweit einer vorhanden sein sollte) an die weiterbildungsfirma gestält hat. du also wiederrum als arbeitskraft benutzt wurdest.

somit fällt ja dein anspruch gegenüber der dame vollständig weg, da du ja quasi als supunternehmen tätig warst. sollte allerdings die weiterbildungsfirm geld/leistungen bekommen haben, kannst du diese versuchen anteilig einzufordern. sollte allerdings von anfang an klar gewesen sein, dass es keine leistungen für das erstellte produkt gab, hast du einfach umsonst gearbeitet. daher bei sowas immer vertraglich genau festhalten, was wer zu welchen konditionen erstellt und fertig bekommt.

bei einem sehr umfangreichen projekt, was sicherlich nicht bei dir der fall sein wird und somit der streitwert wahrscheinlich eh gering, würde ich aber meinen rechtsanwalt dazuziehen.

tschau frank