Hallo.
da man ja nicht selbst Anbieter von Waren/Dienstleistungen ist.
Jain. Gab auch schon Urteile, die das anders ausgelegt haben. Du vermietest ja doch irgendwo die Werbefläche. Es ist zwar kein vertrag im üblichen Sinn, aber Du stellt die Fläche und bekommst dafür eine Gegenleistung (Subdomain, Webspace,...).
Und wie erklärt sich dann, dass auch Nichtkommerzielle Organisationen teilweise abgemahnt werden?
Zu unterschieden ist geschäftlich <--> Gewinnerzielungsabsicht.
Grüße aus Würzburg
Julian