Impressum
Sebastian Becker
- recht
0 Frank Jonas0 Julian Hofmann
Hallo,
eine Freundin möchte eine Seite mit Informationen für gewerkschaftlich nicht organisierte Angehörige einer bestimmten Berufsgruppe ins Netz stellen. Verständlicherweise möchte sie aber nicht Ihren Namen angeben, da sie sonst mit Nachteilen zu rechnen hat.
Bekanntlich muß aber auf Hompages ein Impressum angegeben werden, was ja auch von einigen Abmahnspezialisten kontrolliert wird.
Nun meine Frage an unsere Rechtsexperten: Gibt es eine Möglichkeit, diese Verpflichtung mit dem berechtigten Interesse, anonym zu bleiben, miteinander in Einklang zu bringen, z.B. durch die Angabe einer Kontakt- oder Anwaltsadresse?
Danke für alle sachdienlichen ;-) Hinweise, Grüße,
sebastian
Hallo Sebastian,
mit http://www.denic.de/servlet/Whois läßt sich ohnehin herauskriegen, wer der Betreiber einer Website ist, falls man Ihn zur Verantwortung ziehen will. Ich weiß nicht, ob es Dir da helfen würde, im Impressum irgendwie zu mogeln. Zumal das IMHO rechtlich fragwürdig ist.
Gruß Frank
Hallo.
mit http://www.denic.de/servlet/Whois läßt sich ohnehin herauskriegen, wer der Betreiber einer Website ist,
Nein! Das kannst Du nicht. Denic sagt Dir lediglich, wem die Domain gehört und wer (administrativer) Ansprechpartner ist. Mit dem für den Inhalt verantwortlichen Menschen muss das nichts zu tun haben.
Außerdem ist auch nicht zwangsläufig jedes Angebot unter eigener (de-)Domain zu erreichen.
Grüße aus Würzburg
Julian
Hi,
Außerdem ist auch nicht zwangsläufig jedes Angebot unter eigener (de-)Domain zu erreichen.
Außerdem — aber das ist vielleicht nur meine eigenen Meinung und nicht gerade rechtlich einwandfrei — benötigt nicht _jede_ Seite ein Impressum. Auf privaten Seiten sehe ich es gar nicht ein, warum ich mich "outen" sollte, ohne dies zu wollen. Bei gewerblichen oder redaktionellen Seiten ist das natürlich was anderes.
Gruß,
_Dirk
Außerdem - aber das ist vielleicht nur meine eigenen Meinung und nicht gerade rechtlich einwandfrei - benötigt nicht _jede_ Seite ein Impressum. Auf privaten Seiten sehe ich es gar nicht ein, warum ich mich "outen" sollte, ohne dies zu wollen. Bei gewerblichen oder redaktionellen Seiten ist das natürlich was anderes.
Es gab leider schon ein paar Urteile, die nahelegen, daß man schon mit einem Werbebanner "am geschäftlichen Verkehr teilnimmt". Ob das alleine allerdings schon ein Impressum erfordert, ist zweifelhaft, da man ja nicht selbst Anbieter von Waren/Dienstleistungen ist.
Hallo.
da man ja nicht selbst Anbieter von Waren/Dienstleistungen ist.
Jain. Gab auch schon Urteile, die das anders ausgelegt haben. Du vermietest ja doch irgendwo die Werbefläche. Es ist zwar kein vertrag im üblichen Sinn, aber Du stellt die Fläche und bekommst dafür eine Gegenleistung (Subdomain, Webspace,...).
Und wie erklärt sich dann, dass auch Nichtkommerzielle Organisationen teilweise abgemahnt werden?
Zu unterschieden ist geschäftlich <--> Gewinnerzielungsabsicht.
Grüße aus Würzburg
Julian
Es ist doch völlig Grundsätzlich und Richtig auf einer HP (gewerblich oder nicht) ein Impressum anzugeben. Es wäre ohne ja ein Freibrief alles mögliche auf eine HP zu packen. Man bräuchte ja nur zu behaupten (in bezug auf Denic) man wäre nicht der Administrative Ansprechpartner usw. und verweist auf jemanden anderen.