Julian Hofmann: Webseitensperrung

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Hallo Klaus,

die Verweigerung der Leistung dürfte ok sein, da ja die vertragliche Gegenleistung (Bezahlung) nicht erfüllt wird.

Eine Kommentierung dürfte hingegen _nicht_ ok sein, da Du damit den Ruf schädigst usw.

Grüße aus Würzburg
Julian