Hallo Klaus,
die Verweigerung der Leistung dürfte ok sein, da ja die vertragliche Gegenleistung (Bezahlung) nicht erfüllt wird.
Eine Kommentierung dürfte hingegen _nicht_ ok sein, da Du damit den Ruf schädigst usw.
Grüße aus Würzburg
Julian
Hallo Klaus,
die Verweigerung der Leistung dürfte ok sein, da ja die vertragliche Gegenleistung (Bezahlung) nicht erfüllt wird.
Eine Kommentierung dürfte hingegen _nicht_ ok sein, da Du damit den Ruf schädigst usw.
Grüße aus Würzburg
Julian