Webseitensperrung
Klaus David
- recht
Hallo Forum.
Ist es rechtlich bedenklich, dass man die Webseite eines Kunden sperrt, wenn dieser seine Verbindlichkeiten mir gegenüber (nach mehrmaliger Aufforderung) nicht erfüllt?
Ist es erlaubt einen Hinweis, z.b. "Diese Webseite wurde gesperrt, weil...", auf der Seite des Kunden zu platzieren?
Gibt es dazu Urteile oder weiterführende Links?
Klaus David
Hallo Klaus,
die Verweigerung der Leistung dürfte ok sein, da ja die vertragliche Gegenleistung (Bezahlung) nicht erfüllt wird.
Eine Kommentierung dürfte hingegen _nicht_ ok sein, da Du damit den Ruf schädigst usw.
Grüße aus Würzburg
Julian
Hallo Forum.
Ist es rechtlich bedenklich, dass man die Webseite eines Kunden sperrt, wenn dieser seine Verbindlichkeiten mir gegenüber (nach mehrmaliger Aufforderung) nicht erfüllt?
Ist es erlaubt einen Hinweis, z.b. "Diese Webseite wurde gesperrt, weil...", auf der Seite des Kunden zu platzieren?
An deiner Stelle würde ich nur sowas hinschreiben:
Diese Webseite wurde gesperrt, da der Kunde gegen die Agb verstoßen hat
Diese Webseite wurde gespert, da der Kunde die vertraglichen Bedingungen nicht eingehalten hat
also alles ohne nähere Hinweise zur eigentlichen "Tat"
Ob das rechtlich korrekt ist kann ich dir allerdings nicht sagen (das habe ich nur schon auf anderen Webseiten gesehen)
Gibt es dazu Urteile oder weiterführende Links?
Klaus David
Moin!
Deine Ausführungen sind etwas dünn, um eine Antwort geben zu können.
Was war dein Teil des Vertrages?
Wenn der Vertrag _auschließlich_ Geld gegen Ins-Netz-stellen vorsah, kannst du deine Leistung natürlich auch zurückbehalten.
Jegliche Kommentierung würde ich mir sparen! (Unter uns: allein der Hinweis auf eine SPERRUNG der Seite ist viel peinlicher als jeder Kommentar, weil eine Sperrung aus vielerlei - teils bösen - Gründen erfolgt sein kann)
Für die Zukunft ganz wichtig: In den Vertrag oder die AGB REINSCHREIBEN, was bei Zahlungsverzug passiert!
Horrido
Der Hans