Matthias Eisenbach: Webseitensperrung

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Hallo Forum.

Ist es rechtlich bedenklich, dass man die Webseite eines Kunden sperrt, wenn dieser seine Verbindlichkeiten mir gegenüber (nach mehrmaliger Aufforderung) nicht erfüllt?

Ist es erlaubt einen Hinweis, z.b. "Diese Webseite wurde gesperrt, weil...", auf der Seite des Kunden zu platzieren?

An deiner Stelle würde ich nur sowas hinschreiben:

  • Diese Webseite wurde gesperrt, da der Kunde gegen die Agb verstoßen hat

  • Diese Webseite wurde gespert, da der Kunde die vertraglichen Bedingungen nicht eingehalten hat

also alles ohne nähere Hinweise zur eigentlichen "Tat"

Ob das rechtlich korrekt ist kann ich dir allerdings nicht sagen (das habe ich nur schon auf anderen Webseiten gesehen)

Gibt es dazu Urteile oder weiterführende Links?

Klaus David