Moin!
Deine Ausführungen sind etwas dünn, um eine Antwort geben zu können.
Was war dein Teil des Vertrages?
Wenn der Vertrag _auschließlich_ Geld gegen Ins-Netz-stellen vorsah, kannst du deine Leistung natürlich auch zurückbehalten.
Jegliche Kommentierung würde ich mir sparen! (Unter uns: allein der Hinweis auf eine SPERRUNG der Seite ist viel peinlicher als jeder Kommentar, weil eine Sperrung aus vielerlei - teils bösen - Gründen erfolgt sein kann)
Für die Zukunft ganz wichtig: In den Vertrag oder die AGB REINSCHREIBEN, was bei Zahlungsverzug passiert!
Horrido
Der Hans