Hallo,
"ich denke auch", daß Tel nicht notwendig ist und es würde auch meinem gesammten rechtsempfinden zuwieder laufen. Das würde ja bedeuten, daß ich einen Dienst nur anbieten darf, wenn ich ein telefon besitze. Was soll man im rechtsstreit auch mit einer Telefonverbindung zum Dienstanbieter anfangen? (Außer sich für einen Gerichtstermin verabreden ,-)))
Chräcker
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SELF-TREFFEN 2002
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