Julian Hofmann: Rechtliches Problem + Volljährigkeitsfrage

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Hallo,

Dann, vor ein paar Monaten habe ich alle Domains per eMail gekündigt.

Sollte man _nie_ machen. Am aller besten per Einschreiben kündigen. Dann kann sich die Firma nicht rausreden nicht bekommen zu haben. Oft ist die schriftliche Kündigungsform in den AGB vorgeschrieben.
Eigentlich erwarte ich aber auch immer von der Firma nochmal eine Bestätigung, sei es per Mail, Fax oder Brief. Ansonsten: Nachbohren - und das ganze natürlich rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist.

Ich habe gelesen das Verträge, die von Minderjährigen abgeschlossen werden nicht gültig sind, wenn die Erziehungeberechtigten damit nicht einverstanden sind.

Na, ganz so einfach ist's nicht. Es gibt da noch den Taschengeldparagraphen, und mit 16/17 Jahren wird man mit großer Wahrscheinlichkeit Dir Webspace innerhalb des Taschengeldbudgets zutrauen. Um welchen jährlichen Betrag geht's denn?

Grüße aus Würzburg
Julian