Rechtliches Problem + Volljährigkeitsfrage
Patrick G.
- recht
Vor ca. einem Jahr, es könnte auch etwas länger her sein, auf jeden Fall war ich noch nicht volljährig, habe ich vier Domains + Webspace registriert und auch ganz brav alle vier Rechnungen bezahlt, die leider jährlich fällig sind.
Dann, vor ein paar Monaten habe ich alle Domains per eMail gekündigt. Vom Hoster kam [B]keine[/B] Antwort das die Kündigung schriftlich, also per Brief oder Fax erfolgen muss. Ich bin folglich davon ausgegangen das die Domains allesamt zum nächsten Abrechnungstermin gekündigt werden.
Falsch gedacht, kürzlich kam die erste Rechnung an. Die anderen drei werden sicherlich nicht mehr allzu lange auf sich warten lassen. Egal - ich, total erstaunt schreibe also eine eMail an die Buchhaltung, in der ich erklärte das ich bereits per eMail gekündigt habe und da eben keine Antwort kam das es so nicht geht, ich davon ausgegangen bin das alles geklappt hat.
Antwort vom Hoster: Sie hätten wissen müssen das sie per Brief oder Fax kündigen müssen. Eine kollante Regelung kann ich ihnen nicht anbieten. Bla bla Grüße.
Was mach ich da jetzt? Bezahlen? Mich weigern?
Ich habe gelesen das Verträge, die von Minderjährigen abgeschlossen werden nicht gültig sind, wenn die Erziehungeberechtigten damit nicht einverstanden sind. Inzwischen bin ich aber volljährig...
Bin schon mal gespannt zu was ihr mir ratet - für eure Hilfe schonmal danke im Voraus.
Hallo,
Dann, vor ein paar Monaten habe ich alle Domains per eMail gekündigt.
Sollte man _nie_ machen. Am aller besten per Einschreiben kündigen. Dann kann sich die Firma nicht rausreden nicht bekommen zu haben. Oft ist die schriftliche Kündigungsform in den AGB vorgeschrieben.
Eigentlich erwarte ich aber auch immer von der Firma nochmal eine Bestätigung, sei es per Mail, Fax oder Brief. Ansonsten: Nachbohren - und das ganze natürlich rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist.
Ich habe gelesen das Verträge, die von Minderjährigen abgeschlossen werden nicht gültig sind, wenn die Erziehungeberechtigten damit nicht einverstanden sind.
Na, ganz so einfach ist's nicht. Es gibt da noch den Taschengeldparagraphen, und mit 16/17 Jahren wird man mit großer Wahrscheinlichkeit Dir Webspace innerhalb des Taschengeldbudgets zutrauen. Um welchen jährlichen Betrag geht's denn?
Grüße aus Würzburg
Julian