tevo: Copyrightverletzung

Hallo liebes Forum,

ich habe vor geraumer Zeit eine HP kostenlos erstellt. Ich habe klar gemacht, dass das Script nicht durch Hacks verändert werden darf, was auch den Zuständigen klar war. Heute muss ich feststellen, dass nicht nur das Script verändert wurde, sondern auch der Copyrighthinweis verändert wurde! Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?

Danke!

  1. Hallo liebes Forum,

    ich habe vor geraumer Zeit eine HP kostenlos erstellt. Ich habe klar gemacht, dass das Script nicht durch Hacks verändert werden darf, was auch den Zuständigen klar war. Heute muss ich feststellen, dass nicht nur das Script verändert wurde, sondern auch der Copyrighthinweis verändert wurde! Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?

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    Kannst du denn irgendwie beweisen dass das Script von dir erstellt wurde?

    herojoker

    1. Hallo,

      Kannst du denn irgendwie beweisen dass das Script von dir erstellt wurde?

      Ja!

      thx

      1. Hallo,

        Kannst du denn irgendwie beweisen dass das Script von dir erstellt wurde?

        Ja!

        Hi tevo,

        das wird Dir trotzdem nix nützen. Thoralf hat zwar, rein wissenschaftlich betrachtet, recht. Aber das Recht an geistigem Eigentum eines Scriptes in einer "Hochsprache" kannst Du nur gelten machen, wenn Du seeehr glaubhaft versichern kannst, dass ein anderer mäßig Fachkundiger das Ding nicht zustande gebracht hätte.

        Wir haben vor geraumer Zeit Fragebögen erarbeitet, mit deren Hilfe wir die Fachkenntsisse im EDV-Bereich von Neukunden ermitteln. Wenn man die Dinger so von oben bis untern durchliest, fällt einem auch nix besonderes auf. Allerdings sind die Fragen sehr genau aufeinander abgestimmt. Man kann an bestimmten Konstellationen merken, ob derjenige wirklich weiß, was er da ankreuzt oder nur geraten hat.

        Wir haben für die Erarbeitung der Fragebögen einige Wochen gebraucht.

        Einer unser Wettbewerber hat den Bogen (bis auf eine Frage) 1:1 übnernommen auf sein Briefpapier. Sogar die Form war seeehr ähnlich. Wir haben Unterlassungsklage gestellt und verloren. Die Begründung: das hätte ja jeder Andere geneauso gefragt, wenn er seine Teilnehmer einschätzen will.

        Dass auch die komplette Internetseite mit dem Bogen (zum Glück ohne das PHP-Backend) geklaut wurde, hat den Richter wenig beeindruckt. Sein Kommentar. "Na, das wird man kaum anders machen können".

        Der Spaß hat uns trotzdem 3.500 DM gekostet.

        Überleg Dir also, was Du tust.

        Wenn Du aber beweisen kannst, dass das Ding von Dir ist, dann darfst Du das auf Deiner Seite auch schreiben. Verwende aber keinesfalls Logos oder eingetragene Markenzeichen der Firma.

        Liebe Grüße

        Tom

        1. Hallo allerseits,

          das wird Dir trotzdem nix nützen. Thoralf hat zwar, rein wissenschaftlich betrachtet, recht. Aber das Recht an geistigem Eigentum eines Scriptes in einer "Hochsprache" kannst Du nur gelten machen, wenn Du seeehr glaubhaft versichern kannst, dass ein anderer mäßig Fachkundiger das Ding nicht zustande gebracht hätte.

          Ich habe auch nur wissenschaftlich bzw. allgemein geantwortet. Ich werde hier sicherlich nicht öffentlich und entgeltfrei darüber reden, ob das Script die nötige Schöpfungshöhe hat, um ein Werk iSd UrhG zu sein. Auch werde ich nichts dazu sagen, ob es sich nicht gar bloss um einen nicht schutzfähigen Algorithmus handelt. Auch hat der Fragesteller nichts zum Namen des Scripts gesagt, wonach vielleicht ganz simple namensrechtliche Ansprüche "eingebogen" werden könnten. Schliesslich gibt es auch keine Ansatzpunkte, ob nicht eventuell ein rein wettbewerbsrechtlicher Anspruch mit ganz anderen Maßstäben durchsetzbar wäre. All das liesse sich sicherlich klären, davor müsste man (man, nicht ich) aber wissen, ob das Script überhaupt so gross und einzigartig ist, dass sich ein Streit gleich welcher Art lohnt.
          Grade bei solchen Auftrags- und Gefälligkeitsarbeiten gänzlich ohne Vertragsurkunde ist es im Nachhinein zudem ziemlich schwer zu beweisen, wer was vereinbart hat. Auch ist eine Diskussion im öffentlichen Raum sicher nicht im Interesse des Fragestellers, da ich dann auch gegen tevo Argumente suchen müsste und würde und ich persönlich hier durchaus auch Chancen sehe, dass er keine Schutzmöglichkeit auf sein Script hat. Wäre zwar moralisch fraglich, aber rechtlich sicher kein Problem. Erfahrungsgemäss reichen aber die von mir nicht ohne Grund genannten ersten Schritte, da eine entsprechend kundige Formulierung durchaus zum Erfolg führen kann, indem sie den Ernst und die Ernsthaftigkeit der geforderten Unterlassung beweist. In den meisten Fällen ging es bei mir bisher sogar ohne Abmahnung, man ist ja Mensch *bg*
          Letztlich hab ich auch nur mögliche Vorgehensweisen aufgezeigt, nicht umsonst von .. bis. Denn im vorliegenden Fall würde ich einfach vom vermuteten Wert des Scripts schliessen, dass das Prozesskostenrisiko keine Versicherung und keine PKH tragen würde und er letztlich auf seinen Anwalts und möglicherweise auch auf den Gerichtskosten sitzen bleiben würde oder nach vielen Monaten Rechtsstreit beeindruckende 100 Euro und einen Wisch, auf dem steht 'Ich tu´s nie wieder' in der Hand hat.
          Aber all das wäre eine juristische Beratung und die verkneif ich mir nicht nur, weil ich das nicht darf, sondern weil irgendwo auch Grenzen in dem sind, was ich gratis in die Lande puste. Amen. ;)

          Wenn tevo also allen Ernstes das ganze so wichtig nimmt, dass er sich wehren will, muss er wohl oder übel die ca. €150 berappen und bekommt dafür eine fundierte Aussage vom haftpflichtversicherten Anwalt. :)

          Wir haben vor geraumer Zeit Fragebögen erarbeitet, mit deren Hilfe wir die Fachkenntsisse im EDV-Bereich von Neukunden ermitteln. Wenn man die Dinger so von oben bis untern durchliest, fällt einem auch nix besonderes auf. Allerdings sind die Fragen sehr genau aufeinander abgestimmt. Man kann an bestimmten Konstellationen merken, ob derjenige wirklich weiß, was er da ankreuzt oder nur geraten hat.

          Habt Ihr bzw. Euer Anwalt diesen letzten Satz so erläutern können, dass der Richter dessen Wert begriffen hat? So rein menschlich und nicht juristisch gesehen? ;)

          Einer unser Wettbewerber hat den Bogen (bis auf eine Frage) 1:1 übnernommen auf sein Briefpapier. Sogar die Form war seeehr ähnlich. Wir haben Unterlassungsklage gestellt und verloren. Die Begründung: das hätte ja jeder Andere geneauso gefragt, wenn er seine Teilnehmer einschätzen will.

          Ich hätte abgemahnt. >:]

          Dass auch die komplette Internetseite mit dem Bogen (zum Glück ohne das PHP-Backend) geklaut wurde, hat den Richter wenig beeindruckt. Sein Kommentar. "Na, das wird man kaum anders machen können".

          Dann habt Ihr respektive Euer Rechtsbeistand schlecht argumentiert.

          Der Spaß hat uns trotzdem 3.500 DM gekostet.

          Yep, Anwalt + Gericht + Gegenkosten? Da wart Ihr noch günstig bei.

          Überleg Dir also, was Du tust.

          Das sollte er sowieso ;)

          Kluchshitterische Grüsse, Thoralf

          +--- Und nicht vergessen!
           V

  2. Sup!

    ich habe vor geraumer Zeit eine HP kostenlos erstellt. Ich habe klar gemacht, dass das Script nicht durch Hacks verändert werden darf, was auch den Zuständigen klar war. Heute muss ich feststellen, dass nicht nur das Script verändert wurde, sondern auch der Copyrighthinweis verändert wurde! Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?

    Vielleicht wurde das Script analysiert und neugeschrieben, von jemand anders?

    Gruesse,

    Bio

  3. Hallo tevo,

    ich habe vor geraumer Zeit eine HP kostenlos erstellt. Ich habe klar gemacht, dass das Script nicht durch Hacks verändert werden darf, was auch den Zuständigen klar war. Heute muss ich feststellen, dass nicht nur das Script verändert wurde, sondern auch der Copyrighthinweis verändert wurde! Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?

    Von freundlichem Hinweis über Unterlassungsaufforderung mit Fristsetzung über Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis hin zur Unterlassens-/Schadensersatzklage alles, was Dir so einfällt. ;)

    Gruss, Thoralf