Deinen Fall solltest Du auch auf jeden Fall den jeweils beauftragten Fördergesellschaften für eCommerce zur Kenntnis bringen. Die Länder unterhalten derartige Gesellschaften, um auch mittelständichen Firmen den Zugang zu eCommerce und Web-Akquise schmackhaft zu machen und sie zu beraten. In Niedersachsen ist dies z.B. die b-online -Initiative von Land und IHKn. Du erreichst das Forum über http://www.b-online-niedersachsen.de/ über das Land oder die IHKn Hannover und Braunschweig. Ich arbeite da gelegentlich mit und der Bereich "Recht und Unrecht" ist mein Arbeitsbereich.
Naja, es gab halt eine Beschwerde (durch eines Konkurrenten denke ich), und das was die gesehen hatten, war schon richtig. Da war nirgendwo was von Fernabsatzgesetz - da die Bestellung ja nicht funktionoierte! Definitiv nicht(404er Fehler)! Käönnen die sich denn auch beschweren, wenn man gar nicht bestellen konnte? Und überhaupt, warum hat gerade dieser "Verstoß" überhaupt Konsequenzen, außer das die Rückgabefrist verlängert wird??? Vor einem Jahr jedenfalls war das noch so! Nun, ich will jetzt den Abmahner gar nicht so in den Schmutz ziehen, ich das war halt auf ne BEschwerde, und in diesem Moment erweckte es tatsächlich diesen Eindruck! Wie gesagt, hätte nie in dieser Version an die Öffentlichkeit gesollt!
Auf jeden Fall muss Dir die abmahnende Stelle Ort, Zeit und Art der Verletzung nachweisen. Für den Fall, dass diese Daten, sowie eine Kopie des Korpus Delikti der Abmahnung nicht beigefügt waren, solltest Du Strafanzeige wegen Verdacht des versuchten Betruges stellen. Immerhin ist es denkbar, dass die Abmahnkünstler deine AGB nicht bis zu Ende durchgelesen haben. Man muss erstens mit einem Browser umgeben können (ggf. scrollen) und außerdem den richtigen technischen Standard einhalten. Sollte also z.B. Dein Hinweistext in einer hervorgehobenen Schriftfarbe dargestellt gewesen sein, damit er besonders auffällt, und die Abmahnkünstler hatten Ihren PC in den Grundeinstellungen z.B. so vergurkt, dass dieser dadurch "unsichtbar" wurde, dann ist das ihr Problem.
Man kann das Gesetz aufgrund dieser technischen Möglichkeiten gar nicht genau anwenden. Geschäfte dürften folglich nur noch auf der gesetzlichen Grundlage zustande kommen (wofür ich persönlich plädiere) oder nach nachweisbarem Austausch von Bedingungen, Kunden- und Lieferantendaten.
Naja, da kam halt ein 404er Fehler, da können die nix zu.
Grüße
Andreas