Hallo,
das Urteil reicht aber nicht, wenn man zu illegalen Inhalt verlinkt.
Auf welcher Rechtgrundlage basiert diese Aussage?
Klar, wenn ich mir den Inhalt zu eigen mache, dann ich die Haftung dafür klar. Wenn ich hingegen ganz klar sage, dass das anderer Inhalt ist? Behilfe dürfte es ja nicht sein, da ich zum einen nichts zur Veröffentlichung betrage, zum anderen oft (Cracks etc.) die Illegalität erst durch die Verwendung der Angebotenen Infos entsteht.
Grüße aus Würzburg
Julian