Schuer: Urteil oder nicht Urteil? Linkhaftung LG Hamburg 1998

Hallo,

eigentlich hatte ich ja vor, hier öffentlich zu fragen, ob jemand genaue Infos zum berühmten Spruch über das Hamburger Landgericht hat :

"Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Anbringung eines Links auf seiner Homepage die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Ich möchte ausdrücklich betonen, daß ich keinerlei Einfluß auf die Gestaltung dieser Links und die Inhalte der gelinkten Seiten habe. Deshalb distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Website."

Dieses Geknödel liest man ja auf jeder zweiten privaten Website. Ich hatte mal irgendwo gehört, daß das Landgericht gar nicht so entschieden hätte, wie oben beschrieben...

...wie gesagt, deshalb wollte ich eigentlich fragen...

bis mir einfiel, daß ich Depp ja auch erstmal selbst recherchieren könne ;-) Hab ich nun getan, und bin auch zu einem zufriedenstellenden Ergebnis gekommen, daß ich euch jetzt einfach mal aus Infogründen mitteile :

Fakt ist also :

1. "Im zitierten Urteil des LG Hamburgs wird allerdings unmißverständlich festgestellt, daß die Anbringung eines derartigen Disclaimers gerade nicht ausreichend ist, um sich von fremden Inhalten zu distanzieren. Bestenfalls also ist der Disclaimer wirkungslos und damit überflüssig." (Zitat von [1])

2. und jetzt der wichtige Teil : "Im übrigen wurde das Urteil niemals rechtskräftig, denn die Parteien haben sich schließlich in einem Vergleich geeinigt." (Zitat von [1])

Und genau das wollte ich hören! *zurücklehn_und_zufrieden_lächel* ;-)

Hier nun die Links :

[1] http://schneegans.de/distanzierung-von-links.html   <--- (!)

[2] http://www.heise.de/newsticker/data/ad-22.05.98-000/   <--- Heises Newsmeldung nach dem "Urteil"(?)

[3] http://www.online-recht.de/vores.html?Sonstiges#Haftung für Links   <--- "Entscheidungssammlung" : Was denn nun, Urteil oder kein Urteil?!

Gruß,
_Dirk
(der hofft, daß dieser Disclaimer endlich mal von den Webseiten verschwindet und [insider:] Einbecker bei dieser Gelegenheit mit einem White Russian zuprostet!)

P.S. : Sollte das alles irgendwie fehlerhaft sein, laßt es mich wissen

  1. Hi Schuer,

    da ich weiß, wo Du das gerade gestern noch gelesen hast *g*, werde ich noch ein paar Tage abwarten, ob sich hierauf Widerspruch regt und des Disclaimer dann von allen meinen Webseiten löschen.

    Greetz,
    Andreas

    1. Hallo Andreas,

      da ich weiß, wo Du das gerade gestern noch gelesen hast *g*, werde ich noch ein paar Tage abwarten, ob sich hierauf Widerspruch regt und des Disclaimer dann von allen meinen Webseiten löschen.

      Ja, gestern im Chat war der Anlaß dazu, daß ich wieder über die Sache nachdenken mußte (wollte schon immer zu diesem Urteil nachgefragt haben). Aber gelesen hatte ich es seiner Zeit irgendwo anders. Soweit ich mich erinnere, sogar hier im Forum...

      Gruß,
      _Dirk