Mehtap: Referenzen aus altem Arbeitsverhältnis

Hallo Leute,

ich habe in einer Firma einige Internetauftritte von der Konzeption bis zur Veröffentlichung gemacht.
Seit kurzer Zeit bin ich selbständig und möchte die Seiten, die ich gemacht habe in meine Referenzliste auf meiner Homepage angeben.
Jetzt habe ich ohne eine Abmahnung erfahren, daß mein Exchef ziemlich sauer ist, daß ich die Referenzen dort aufführe, weil ich die Internetseiten während der Angestellten Zeit gemacht habe.

Ich habe selber Jura studiert bin jedoch webdesignerin und ich habe bei diesem Thema gemischte Gefühle, weil ich denke, daß es ein ziemlicher Grenzfall ist und solche Umstände evtl im Arbeitsvertrag geregelt sein müßten, was bei mir nicht der Fall ist.

Vielen Dank im voraus

Gruß

mehtap

  1. MoiN!

    Ich habe selber Jura studiert bin jedoch webdesignerin und ich habe bei diesem Thema gemischte Gefühle, weil ich denke, daß es ein ziemlicher Grenzfall ist und solche Umstände evtl im Arbeitsvertrag geregelt sein müßten, was bei mir nicht der Fall ist.

    Wenn du ganz deutlich schreibst, daß du die genannten Projekte als Angestellte der Firma XY gemacht hast, und auch genauer beschreibst, was deine Aufgaben waren (bzw. nichts hinzufügst oder implizierst, was nicht stimmt), dann dürfte diese Angabe rechtens sein.

    Schließlich hast du diese Dinge gemacht, du hast also das Urheberrecht. Deine ehemalige Firma wird sich aber vertraglich sicherlich das unentgeltliche unbegrenzte und exklusive (?) Nutzungsrecht gesichert haben, so daß du diese Arbeiten auf eigene Rechnung nicht noch ein zweites Mal verkaufen dürftest.

    Ich empfehle, einen Ausflug ins Urheberrecht zu machen. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Staaten sind recht interessant, meine Aussage gilt (ohne rechtlich verbindlich zu sein) für Deutschland.

    Andere Ansichten und Erfahrungen interessieren mich natürlich auch sehr.

    - Sven Rautenberg

    1. hallo Sven,

      bist du nun neuerdings auch Jurist?

      [...] du hast also das Urheberrecht.

      ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^ ????

      Wo hast du denn diese Weisheit her?

      Sven

      1. hallo Sven,

        bist du nun neuerdings auch Jurist?

        [...] du hast also das Urheberrecht.
                          ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^ ????

        Wo hast du denn diese Weisheit her?

        Wenn es einen Punkt gibt, der im deutschen Urheberrecht eindeutig verankert ist, dann der, daß derjenige, der das Werk erstellt, auch das Urheberrecht am Werk hat (sofern es überhaupt unter das Urheberrecht fällt, also schützenswert ist).

        Belege:
        Beck-Texte im dtv: UrhR, 6. Auflage (ISBN 3-423-05538-3, 15,90 DM)
        Zitat von Seite XIV f., Absatz I.3 der Einführung:
        "Urheber eines Werkes ist dessen Schöpfer. Kein Urheberrecht steht demjenigen zu, der dem Urheber nur Anregungen zu dem Werk gibt oder ihn bei der Schöpfung des Werkes lediglich als Gehilfe unterstützt. Der Grundsatz, daß Urheberrechte originär allein in der Person des Werkschöpfers entstehen, gilt auch für im Arbeitsverhältnis geschaffene Werke und für Filmwerke. Bei Werken, die in Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten geschaffen werden, entsteht das Urheberrecht in der Person des Arbeitnehmers. Der angestellte Werkschöpfer ist aber verpflichtet, dem Arbeitgeber die zur Verwertung des Werkes erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Bei dieser Rechtslage ist von einer - zumindest stillschweigenden - Rechtseinräumung zur Erreichung dieses Vertragszwecks auszugehen. [...]"

        Der Verfasser dieser Einführung, selbst Rechtsanwalt, wird sich das nicht aus den Fingern gesogen haben, sondern es steht im Urheberrecht so drin - ich verzichte darauf, Paragraphen anzugeben.

        Möglicherweise kommt das Urheberrecht aber nicht zur Anwendung, wenn es sich nicht um urheberrechtlich geschützte Dinge handelt, wie z.B. triviale Programmierung. Dann kann möglicherweise das Gesetzt über Arbeitnehmererfindungen und -verbesserungsvorschläge zum Tragen kommen. Damit kenne ich mich aber nun nicht gut aus (will sagen: garnicht).

        - Sven Rautenberg

        1. MoiN!

          Was noch anzumerken wäre: Das deutsche Recht kennt die untrennbare Beziehung zwischen Schöpfer und dessen Urheberrecht. Das amerikanische Recht kennt das z.B. nicht! Da kann das Urheberrecht verkauft werden, so daß der Schöpfer alle Rechte an einem Werk verliert.

          Auf diese Weise ist IIRC Prince ziemlich durch den Kakao der Musikindustrie gezogen worden. Die Plattenfirma hatte alle Rechte, und Prince wurde zu "The Artist formely known as Prince", dann zu "(Symbol)", und als was er jetzt unterwegs ist, ist mir unbekannt. Er kann aber (da bin ich mir ziemlich sicher) seine eigenen alten Lieder nicht mehr spielen, weil er keine Rechte an denen hat. Sonst hätte er bestimmt gerne den Song "1999" zur Jahrtausendwende (die ja erst Anfang 2001 kam) nochmal etwas gepusht.

          - Sven Rautenberg

          1. Hallo !

            Ja alles was du geschrieben hast stimmt - zum Theam Urheberrecht - gut zitiert! - aber passt es auch?

            "HTML-Internet-Seiten sind nach _übereinstimmender Auffassung_ keine Computerprogramme, fallen also nicht unter die Vorschriften der §§ 69a ff. [UrhG - Anm. Sven] des  HTML ist keine Programmier-, sondern eine bloße Seitenbeschreibungssprache. Oder anders gesagt, der HTML-Code ist nur ein Hilfsmittel zur Kommunikation einer vorgegebenen Bildschirmgestaltung im Netz. "

            aus einer Veröffentlichung von Prof. Dr. Klaus Sakowski

            Sven

            1. MoiN!

              Ja alles was du geschrieben hast stimmt - zum Theam Urheberrecht - gut zitiert! - aber passt es auch?

              "HTML-Internet-Seiten sind nach _übereinstimmender Auffassung_ keine Computerprogramme, fallen also nicht unter die Vorschriften der §§ 69a ff. [UrhG - Anm. Sven] des  HTML ist keine Programmier-, sondern eine bloße Seitenbeschreibungssprache. Oder anders gesagt, der HTML-Code ist nur ein Hilfsmittel zur Kommunikation einer vorgegebenen Bildschirmgestaltung im Netz. "

              Wenn man die Bildschirmgestaltung als grafische Arbeit nimmt, dann ist die Erstellung einer solchen durchaus ein urheberrechlich relevantes Werk. Daß für die elektronische Darstellung HTML verwendet wird, kann man ja nicht zum Vorwurf machen. Ohne grafische Gestaltung gehts nun mal nicht. Und da eine Webdesignerin gefragt hat, gehe ich einfach mal davon aus, daß auch grafische Entwürfe von ihr gemacht wurden.

              Abgesehen davon: Die meisten Webseiten großen Webseiten entstehen aufgrund von Programmen (meist Skriptsprachen) - und die sind auch Computerprogramme, also urheberrechtlich geschützt, sofern sie nicht trivial sind. (Umwandeln der Dateiendung von .html in .php reicht sicher nicht aus, und auch einzelne include() dürften die HTML-Haltigkeit kaum reduzieren).

              Außerdem besteht ein Urheberrecht für auf der Webseite enthaltene Texte, wobei natürlich die Frage ist, wer diese Texte geschaffen hat.

              Für Programmierer in Arbeits- und Dienstverhältnissen interessant: §69b UrhG:
              "(1) Wird ein Computerprogramm von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen, so ist ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlicher Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist."

              Das schließt also z.B. den Nebenbeiverkauf aus, aber nicht den Hinweis auf das Programm.

              - Sven Rautenberg

              1. Für Programmierer in Arbeits- und Dienstverhältnissen interessant: §69b UrhG:
                "(1) Wird ein Computerprogramm von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen, so ist ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlicher Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist."

                Das schließt also z.B. den Nebenbeiverkauf aus, aber nicht den Hinweis auf das Programm.

                • Sven Rautenberg

                Lieber Sven,

                hört sich alles sehr gut an, was Du da zitierst. Aber:

                1. Wenn man auf einer Website Referenzen angibt, die sich auf Kunden einer Firma beziehen, für die man gearbeitet hat, begibt man sich aufs Glatteis.
                2. Welche Rechte hat man an Produkten, an deren Erstellung man als Mitarbeiter einer Firma gearbeitet hat? (Beispiel für meinen Laden: Hat ein Kameramann Rechte an einem Film, für den er in meinem Auftrag Bilder aufgenommen hat?)

                Gesetze zu zitieren ist leichter, als sie korrekt zu interpretieren. Ich beschäftige regelmäßig Fachjuristen, um solche Copyright-Probleme zu analysieren, und bin weit davon entfernt, die Gesetzeslage wirklich zu durchschauen.

                Ich will ein Beispiel geben:
                Mein Kameramann filmt dich mit Deinem Einverständnis bei einem Kongress zum Thema Webdesign. Welcher Verwendung dieser Bilder stimmst Du damit implizit zu?
                a) darf ich sie lediglich in einem TV-Beitrag zum Thema verwenden
                b) darf ich sie zu einer Ankündigung in einer Programmzeitschrift verwenden
                c) darf ich ein Standbild auf meinen Internetseiten einsetzen, die sich irgendwie auf das Thema beziehen
                d) darf ich sie auch für ganz andere Zwecke verwenden, etwa als Werbefoto für eine Firma

                Nur eins scheint mir sicher zu sein: Der Kameramann hat überhaupt kein Recht, die Bilder zu verwenden oder sich ohne meine Genehmigung, etwa für Bewerbungszwecke, auch nur eine Kopie davon zu machen. Wenn der frühere Arbeitgeber des fragenden Webdesigners es toleriert, kann man vielleicht wie oben schon angegeben die Mitarbeit in Projekten als Angestellter angeben. Aber der Begriff Referenzen scheint mir in diesem Kontext irreführend zu sein, da ich als Kunde erwarte, dass eine Firma, die so etwas angibt, selbständig die angegebene Leistung erbracht hat. Als Mitarbeiter glaubt man vielleicht, doch alles selbst gemacht, geplant, durchgeführt zu haben, aber oft werden dabei wesentliche organisatorische und andere Leistungen der Firma vergessen.

                Mit freundlichem Gruß

                Mathias Bigge

                1. Hi ihr Lieben,

                  ich möchte auch mal kurz meinen Senf dazu geben.

                  Wie der Kamermann immer sagen darf: "Dieser Film da --- Also: Der Kamermann, das war ich!!!", so wird es wohl keine Möglichkeit geben dem Urheber/der Urheberin zu verbieten, entsprechend zu sagen: "Dies Projekt/Produkt usw. ist von mir (inkl. Details). Als ich bei Fa. XYZ gearbeitet habe. Jetzt bin ich selbstständig."
                  Und wenn er/sie _nicht_ Urheber im rechtlichen SInne sein sollte, aber mit dran gearbeitet hat, wer sollte verbieten, dies zu erwähnen? Dann eben mit Hinweis auf die _Mit_Arbeit und deren Umfang.
                  Oder?

                  Grüße, Michael (Hirschkäfer)

                2. MoiN!

                  hört sich alles sehr gut an, was Du da zitierst. Aber:

                  1. Wenn man auf einer Website Referenzen angibt, die sich auf Kunden einer Firma beziehen, für die man gearbeitet hat, begibt man sich aufs Glatteis.

                  Welche Folgen drohen?

                  1. Welche Rechte hat man an Produkten, an deren Erstellung man als Mitarbeiter einer Firma gearbeitet hat? (Beispiel für meinen Laden: Hat ein Kameramann Rechte an einem Film, für den er in meinem Auftrag Bilder aufgenommen hat?)

                  Das war die Frage... :)

                  Gesetze zu zitieren ist leichter, als sie korrekt zu interpretieren. Ich beschäftige regelmäßig Fachjuristen, um solche Copyright-Probleme zu analysieren, und bin weit davon entfernt, die Gesetzeslage wirklich zu durchschauen.

                  Es ist kompliziert - aber immer nur deswegen, weil in der Praxis die Lage meist deutlich unklarer und undurchsichtiger ist, als in der Theorie der Gesetze. Und was noch dazukommt: Die Gesetze werden von Richtern auf die jeweilige Lage angewandt - und diese Menschen können durchaus zu unterschiedlichen Ansichten gelangen, es gibt also nicht "DAS Recht", sondern unterschiedliche mögliche Ergebnisse eines Rechtsstreites.

                  Ich will ein Beispiel geben:
                  Mein Kameramann filmt dich mit Deinem Einverständnis bei einem Kongress zum Thema Webdesign. Welcher Verwendung dieser Bilder stimmst Du damit implizit zu?
                  a) darf ich sie lediglich in einem TV-Beitrag zum Thema verwenden
                  b) darf ich sie zu einer Ankündigung in einer Programmzeitschrift verwenden
                  c) darf ich ein Standbild auf meinen Internetseiten einsetzen, die sich irgendwie auf das Thema beziehen
                  d) darf ich sie auch für ganz andere Zwecke verwenden, etwa als Werbefoto für eine Firma

                  Das Recht am Bild der eigenen Person ist nochmal was ganz anderes. Davon war bislang überhaupt noch nicht die Rede gewesen, und das macht die Sache nochmal eine Stufe komplizierter - unnötig, wie ich finde.

                  Du hast dann das Recht, mein Foto zu verwenden, wenn ich eine Person des öffentlichen Interesses bin. Linus Thorvalds wäre solch ein Beispiel. Da ich aber noch keine Person öffentlichen Interesses bin, sind Bilder von mir geschützt, und ihre Verwendung bedarf grundsätzlich meiner Zustimmung. Wenn im Rahmen eines öffentlichen Kongresses die Berichterstattung in journalistischen Medien erfolgt, ist die Nutzung aber wieder gestattet - insbesondere, wenn ich, ob mit oder ohne Vergütung, ein kurzes Statement in einem Interview abgebe, oder zusammen mit vielen Leuten nur durchs Bild laufe, aber auch, wenn ich einen Vortrag halten würde.

                  Ich würde aber z.B. bezweifeln, daß diese Art Bilder in einem beliebigen Kontext für alle weiteren Sachen verwendet werden dürften. Werbung für eine Firma dürfte damit ohne Zustimmung sicher nicht gemacht werden.

                  Nur eins scheint mir sicher zu sein: Der Kameramann hat überhaupt kein Recht, die Bilder zu verwenden oder sich ohne meine Genehmigung, etwa für Bewerbungszwecke, auch nur eine Kopie davon zu machen.

                  Filmwerke sind in dieser Hinsicht etwas komplizierter als andere Werke.

                  - Sven Rautenberg

    2. Hallu,

      Schließlich hast du diese Dinge gemacht, du hast also das Urheberrecht.

      falsch

      Viele Grüße

      Mathias Bigge

      1. MoiN!

        Schließlich hast du diese Dinge gemacht, du hast also das Urheberrecht.

        falsch

        Sondern? Wer hat es dann?

        Urheber kann nur der sein, der tätig war. Das setzt natürlich voraus, daß es um ein Werk geht, das urheberrechtlich geschützt ist.

        Wenn jemand also tätig ist, und ein urheberrechtlich geschütztes Werk entsteht: Wann kann der Tätige nicht Urheber sein?

        - Sven Rautenberg