Sehr veehrter Antragsteller,
wie weisen Sie darauf hin, daß außerhalb der geschäftsüblichen Dienstzeiten, die Ausstellung einer Merkbefreiung nur in dringenden Ausnahmefällen unter besonderer Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse des Bundesbeauftragten (Schlafen, Essen, Rotwein/Kaffekonsumption, Zeitung lesen) erfolgen kann.
Allerdings ist das uneinsichtige Verhalten des Merkbefreiungssubjektes 2002-003 von mir als hinreichender Grund anzusehen, die Merkebefreiung nach eindringlicher Prüfung des Antrages bei sorgfältiger Abwägung aller Für und Wider unbefristet und vollumfänglich auszustellen: http://forum.de.selfhtml.org/?m=42753&t=7710.
Mit freundlichen Grüßen
Datum Unterschrift Dienstsiegel
Diese Merkfreiungs-Zustellungsbestätigung wurde elektronisch erstellt und ist deswegen
nicht unterschrieben.
PS. In dringenden Fällen ist eine Antragstellug unter der o.g. Kontaktadresse möglich. Der Link auf das relevante Posting ist beizufügen.