Adresse auf Webpage von GmbH Pflicht?
Inge
- recht
0 dm0 Inge0 dm0 netzrose
0 Sven Schrodt
0 Sven Schrodt0 Tsames0 Mathias Bigge0 xwolf
0 xwolf0 Inge
Hallo zusammen,
ich glaube mich dunkel erinnern zu können, daß es eine gesetzliche Vorschrift gibt, nach der eine GmbH auf ihrer Web Page auch die Post-Anschrift enthalten muß.
Stimmt das? Wenn ja, welches Gesetzt greift hier?
Grüße
Inge
morgen,
waere hilfreich wenn du uns verraetst um welches land es sich handelt.
es gibt in der eu eine e-commerce richtlinie, die aber in den eu-laendern sehr unterschiedlich umgesetzt wurde.
hier in oesterreich greift beispielsweise das tkg und das ecg, letzteres sieht eine eur 3000 verwaltungsstrafe vor.
cheers, dm.
Hallo zusammen,
ich glaube mich dunkel erinnern zu können, daß es eine gesetzliche Vorschrift gibt, nach der eine GmbH auf ihrer Web Page auch die Post-Anschrift enthalten muß.
Stimmt das? Wenn ja, welches Gesetzt greift hier?
Grüße
Inge
Danke dm und Sven,
morgen,
?? nanu ?!
waere hilfreich wenn du uns verraetst um welches land es sich handelt.
.de
es gibt in der eu eine e-commerce richtlinie, die aber in den eu-laendern sehr unterschiedlich umgesetzt wurde.
Ist kein Online-Shop sondern nur eine Firmenpräsentation
hier in oesterreich greift beispielsweise das tkg und das ecg, letzteres sieht eine eur 3000 verwaltungsstrafe vor.
tkg = Telekommunikationsgesetz ?
ecg = ?
und Sven,
Nicht nur dort;) eine GmbH sollte immer als solche zu erkennen sein, nicht zu vergessen Infos über die HRB-Nr. und evtl. die UID...ganz wichtig ist auch die Auskunft über den/die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer und evtl. Prokuristen )
Oho?! Das Web ist aber voll von Pages von GmbHs, bei denen diese Angeben fehlen ..
Vieleicht mal einen Blick ins HGB und GmbH-Gesetz werfen.. ich weiß nicht, ob du Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH bist/ wirst , wenn ja, dann empfehle ich die die o.a. Lektüre dringend..
Bin ich noch gerade dabei ..
Grüße
Inge
morgen,
hier in oesterreich greift beispielsweise das tkg und das ecg, letzteres sieht eine eur 3000 verwaltungsstrafe vor.
tkg = Telekommunikationsgesetz ?
ecg = ?
ecg = e-commerce gesetz. ist unabhaengig davon, ob du einen shop betreibst anzuwenden.
http://wko.at/dst_SZ_Details.asp?SNID=19106
cheers, dm.
Hi dm
»
hier in oesterreich greift beispielsweise das tkg und das ecg, letzteres sieht eine eur 3000 verwaltungsstrafe vor.
tkg = Telekommunikationsgesetz ?
ecg = ?
Da sollte mann über einen Umzug nach Österreich nachdenken.
Bei uns greifen die gleichen bzw. vergleichbare Gesetze, aber die Ordnungsstrafe ist wesentlich höher - laut EGG (Gesetz zum elektronischen Geschäftsverkehr) § 12 Bußgeld bis 50.000 Euro
cu
netzrose
Hi Inge,
Nicht nur dort;) eine GmbH sollte immer als solche zu erkennen sein, nicht zu vergessen Infos über die HRB-Nr. und evtl. die UID...ganz wichtig ist auch die Auskunft über den/die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer und evtl. Prokuristen )
Oho?! Das Web ist aber voll von Pages von GmbHs, bei denen diese Angeben fehlen ..
Ja das weiß ich - und teilweise mahnen sich geschäftliche Mitbewerber (Kokurrenten mag ja niemand mehr sagen...) wegen solcher Versäumnissse auch gegenseitig ab...
Vieleicht mal einen Blick ins HGB und GmbH-Gesetz werfen.. ich weiß nicht, ob du Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH bist/ wirst , wenn ja, dann empfehle ich die die o.a. Lektüre dringend..
»»Bin ich noch gerade dabei ..
Dann wünsche ich viel Erfolg! Im Verlag "Praktisches Wissen" (ist _keine Werbung - ich habe davon nichts) ist ein zweibändiges Werk erschienen "Der GmbH-Berater" - es ist IMHO durchaus empfehlenswert und für NichtjuristenINNEN geschrieben....
Gruss Sven
Hallo,
ich glaube mich dunkel erinnern zu können, daß es eine gesetzliche Vorschrift gibt, nach der eine GmbH auf ihrer Web Page auch die Post-Anschrift enthalten muß.
Nicht nur dort;) eine GmbH sollte immer als solche zu erkennen sein, nicht zu vergessen Infos über die HRB-Nr. und evtl. die UID...ganz wichtig ist auch die Auskunft über den/die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer und evtl. Prokuristen )
Vieleicht mal einen Blick ins HGB und GmbH-Gesetz werfen.. ich weiß nicht, ob du Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH bist/ wirst , wenn ja, dann empfehle ich die die o.a. Lektüre dringend..
Gruss Sven
Hallo Inge,
die Post-Anschrift muß bei "geschäftsmäßig" betriebenen Websites auf jeden Fall angegeben werden; und noch einiges mehr!
Ich zitiere mal kurz aus der "Orientierungshilfe Tele- und Mediendienste", die du beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten herunterladen kannst:
http://www.hamburg.datenschutz.de
http://www.hamburg.de/fhh/behoerden/datenschutzbeauftragter/material/ohtmd.pdf
"Teledienste sind elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, die für eine individuelle Nutzung bestimmt sind.
[...]
Beispiele für Teledienste:
Access Provider, electronic Banking, Datenbankabruf (...), Warenbestellungen, Tarifrechner (...), automatische Fahrplanauskünfte etc.
Mediendienste sind dagegen elektronische Verteildienste und solche, bei denen die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung im Vordergrund steht. Sie richten sich an die Allgemeinheit.
Beispiele: Angebote von Tageszeitungen oder Zeitschriften, elektronische Fanzines, redaktionell bearbeitete Newsletter, Unternehmenspräsentationen etc."
Egal zu was du dein Unternehmen zählst, die betreffenden Gesetze sind fast identisch.
Zur "Anbieterkennzeichnung" bei Telediensten greift der § 6 TDG (Teledienstegesetz):
"Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. [...]"
und einiges mehr (z.B. Handelsregister, Kammer, etc.). Am besten selbst nachlesen!
Zur "Anbieterkennzeichnung" bei Mediendiensten greift der § 6 MDStV (Mediendienste-Staatsvertrag):
"(1) Anbieter haben für ihre Angebote anzugeben
1. Namen und Anschrift sowie
2. bei Personenvereinigungen und -gruppen auch Namen und Anschrift des
Vertretungsberechtigten. [...]"
HTH
Tsames
Hallo,
Ups, sorry! Hier noch einmal die Links:
http://www.hamburg.datenschutz.de
http://www.hamburg.de/fhh/behoerden/datenschutzbeauftragter/material/ohtmd.pdf
Tsames
Hi,
Ups, sorry! Hier noch einmal die Links:
http://www.hamburg.datenschutz.de
http://www.hamburg.de/fhh/behoerden/datenschutzbeauftragter/material/ohtmd.pdf
Wobei letzteres aber mit Vorsicht zu geniessen ist, da das *extrem* weit geht.
Nach dem HH-Datenschutzbeauftragten muss man ja schon vor betreten der Seite auf die Benutzung von JavaScript hinweisen und Alternativen anbieten.
Immer daher bei dem Teil darauf achten, dass es nur eine
Orientierungshilfe ist, aber keine Richtlinie!!!!
ANdererseits: Wenn du dich daran hälst, sollte niemand mehr
was zu meckern haben.
Ciao,
Wolfgang
daß es eine gesetzliche Vorschrift gibt, nach der eine GmbH auf ihrer Web Page auch die Post-Anschrift enthalten muß.
Liebe Inge,
Vorschrift ist es, aber angesichts der nervigen Spammer, Adressensammler usw. ist es vielleicht auch Notwehr, wenn man sich zunächst hinter einem Kontaktformular verschanzt.
Bei Shops und dergl. ist es klar: Auch ich würde nicht bei einem Laden bestellen, der seine Grundinformationen nicht offenlegt, aber bei Präsentation und Werbung kann man das Risiko vielleicht eingehen....
Es ist ja auch unklar, welcher Schaden dem Betrachter dadurch entstehen sollte.
Viel Grüße
Mathias Bigge
Hi,
Vorschrift ist es, aber angesichts der nervigen Spammer, Adressensammler usw. ist es vielleicht auch Notwehr, wenn man sich zunächst hinter einem Kontaktformular verschanzt.
Teure Notwehr.
Standardsatz für eine Abmahnung vom Anwalt deines Konkurrenten: 900,- Euro.
Ciao,
Wolfgang
Hi,
hier findest du vieles dazu http://www.abmahnungswelle.de.
Daruntera uch das was du brauchst (Unter Abmahnungs-Chronik, Gesetz zum elektronischen Geschäftsverkehr - EGG, Link auf §6):
<<< -END-
Gesetz zum elektronischen Geschäftsverkehr EGG § 6 Allgemeine Informationspflichten
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.
Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.
-END-
Danke nochmal an alle für die guten + ausfürhlichen Infos!
Inge