hi!
Nehmen wir an ich programmiere einen Terminplaner, muss ich dann
erst beim Kartel-amt nachfragen ob ich noch einen Taschenrechner
einbauen darf, nur weil es andere stand-alone taschenrechner
Software gibt ?
Du hast es immer noch nicht verstanden. Das Kartellrecht (Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen) verbietet in Deutschland den
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung für Kartelle und
Monopole.
Den genauen Wortlaut kannst du hier nachlesen:
http://transpatent.com/gesetze/gwb11.html#19
In Amerika gelten ähnliche Gesetze. Und in solchen Fällen darf dem
Unternehmen durchaus vorgeschrieben werden, was es zu tun und zu
lassen hat.
Andere Produkte, die keine marktbeherrschende Stellung haben (wie
dein Terminplaner) betrifft das natürlich nicht.
bye, Frank!