Hallo,
Es handelt sich um zusaetzliches und voellig freiwillig zur Verfuegung gestelltes Material, welches druckbar ist und primaer als Handout dienen soll.
Auch das würde mich normalerweise wieder aufregen: Lehrer ist Lehrer, ob an der Grund- oder Hochschule, es gibt einen allgemeinen Bildungsauftrag. Einen Unterschied zwischen "freiwillig" und "gezwungen" (welches ja schließlich das Gegenteil von "freiwillig" ist) zu machen halte ich für verfehlt.
Ich mache da auch keinen Unterschied. Wo ist das eigentliche Problem? Das Material ist verfuegbar, kann angesehen und gedruckt werden. Nehmen wir an, es sollen Teile daraus anderweitig veroeffentlicht werden. Herauslesen der Inhalte via Cut&Paste ist daher nicht erwuenscht. Was sagt diese Entscheidung nun ueber Nichterfuellung eines Bildungsauftrages aus?
IMHO nichts und alles Weitere ggf. per privater Mail.
MfG, Thomas