dave: Distanzierung, Datenschutz, Impressum, etc.

Hallo,

ich habe mal ein paar Fragen zum genannten Thema. Welche Informationen müssen z. B. bei einer Linksammlung angegeben werden (Distanzierungen usw.)? Sind diese Distanzierungen überhaupt nötig? Wie ausführlich muss die Distanzierung sein?

Ausserdem ein paar Fragen zum Impressum... welche Infos müssen z. B. enthalten sein? Welche sind freiwillig?

Ich erwarte ja keine direkten Antworten hier, aber vielleicht hat jemand einen Link zu einer Seite die das recht gut erklärt? Und zutreffend sollte es natürlich sein, was bringt's mir, wenn da etwas steht, was nachher gar nicht stimmt *gg*

Grüsse
dave

  1. Hallo Dave,

    Welche Informationen müssen z. B. bei einer Linksammlung angegeben werden (Distanzierungen usw.)? Sind diese Distanzierungen überhaupt nötig? Wie ausführlich muss die Distanzierung sein?

    Der Schuss kann mit einem Disclaimer nach hinten los gehen, in dem Dir ein Unrechtsbewusstsein unterstellt wird.

    Der Punkt ist, dass sehr deutlich erkennbar sein muss, dass die Links zu fremden Angeboten führen. Wenn das sichtbar ist, kann man dir nicht unterstellen, du würdest dir fremde Inhalte zu eigen machen und müsstest dafür haften oder gar Lizenzgebühren zahlen.

    Hilfreich sind also:
    aussagefähiger Linktext,
    Kennzeichnung im Fließtext, dasss dieser Link zu einer fremden Seite führt, die Dein Thema gewissermassen abrunden könnte.
    Links nur auf vollständige HTML-Seiten. Also keine Donwloadlinks, eingebundene Graphiken usw., die den Eindruck entstehen lassen, dass alles auf Deinem Server wäre.
    Und keine Links zu Seiten mit gesetzwidrigen Inhalten.

    Ausserdem ein paar Fragen zum Impressum... welche Infos müssen z. B. enthalten sein? Welche sind freiwillig?

    Impressum muss es nicht heissen. Website-Betreiber haben allerdings Informationspflichten zu erfüllen (kann also auch unter "Info" beispielsweise stehen) und diese müssen auch jederzeit und leicht erreichbar sein.

    Das kommt auf den Betreiber und die Seite an.
    Ist die seite privat, widmet sich auch keinem gewerblichen / beruflichen Thema und hat keine Werbebanner, dann gibt gilt weder TDG noch MDStV.

    Hat irgendjemand von der Seite einen geldwerten Vorteil (z.B. durch Bannerschaltung oder andere Art von Werbung, auch Bannertausch) im Rahmen dieses Webprojektes, nimmt die Homepage am geschäftlichen Verkehr teil mit allen Risiken. D.h. der Betreiber kann wegen allem möglichen abgemahnt werden.

    Nimmt die Seite am geschäftlichen Verkehr teil, dann ist zu klären, ob sie mit ihren Inhalten sich an einen unbestimmbaren Kreis richtet und mit ihren Infos zur Meinungsbildung beiträgt, dann gilt der MedienDiensteStaatsvertrag MDStV mit seiner Info-Pflicht gemäß § 10

    Für alles andere gilt das TeleDiensteGesetz  TDG § 6

    Je nachdem. um was es auf Deinem Webprojekt geht, können noch weitere Gesetze berührt werden. Beispielsweise der ganze Bereich des Datenschutzes usw. Oder, wenn Du was verkaufst, musst Du vor dem Absenden noch den Kunden über sein Widerrufsrecht usw. informieren.

    Die Bundesgesetze - also auch das TDG findest Du unter:
    http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/GESAMT_index.html

    Der MDStV ist Ländersache, den findest Du dort also nicht. Du kannst Googlen und dann prüfen, von wann die Version ist. Markannt: im alten MDStV stehen die Info-Pflichten noch unter § 6, im neuen unter § 10.
    Daher also sicherheitshalber doch einen Link zu uns:
    http://www.abmahnungswelle.de/recht/show.shtml?3

    cu
    netzrose

  2. Welche Informationen müssen z. B. bei einer Linksammlung angegeben werden (Distanzierungen usw.)? Sind diese Distanzierungen überhaupt nötig? Wie ausführlich muss die Distanzierung sein?

    Die Geschichte mit den Distanzierungen hat angefangen, als jemand eine Sammlung mit Adressen von Seiten, die allesamt eine bestimmte Person beleidigten, wohl in einer Art Racheakt in's Netz gestellt hat (an diesem Punkt kannst Du Dich schonmal fragen, ob das für Deine Sammlung überhaupt zutrifft).
    Es wurde dann vom Gericht festgestellt, daß man sich auch _mit_ dem Hinweis auf die Verantwortung der fremden Autoren nicht einfach aus der eigenen Verantwortung ziehen kann:

    "Eine solche ausreichende Distanzierung hat der Beklagte jedenfalls
       nicht dadurch vorgenommen, daß er auf die eigene Verantwortung des
       jeweiligen Autors verweist. Dies ist keine Distanzierung sondern
       vielmehr eine nicht verantwortete Weitergabe und damit eine eigene
       Verbreitung."

    Nun ging es hier wie gesagt um einen ganz speziellen Fall und keine allgemeine Adressammlung. Der Beklagte hatte die Adressen in Kenntnis der strafbaren Inhalte veröffentlicht, und zwar zu dem Zweck, den Kläger zu diskreditieren:

    "Der Beklagte hat vielmehr hier eine Zusammenschau ehrverletzender
       Artikel über den Kläger erstellt"

    Daraus wurde geschlossen, daß der Beklagte sich diese fremden Inhalte zu eigen gemacht hat und er somit auch selbst dafür verantwortlich ist (beide Zitate aus der Urteilsbegründung, siehe http://steinhoefel.de/linkshaftung.htm).

    Nun trifft sowas auf normale Sammlungen nicht zu, insofern ist eine Distanzierung ansich vollkommen sinnlos. Manch einer ist sogar der Meinung, daß man sich mit einer Distanzierung in doppelter Hinsicht selbst an's Bein pinkelt. Denn erstens muß sich diese Person die Frage stellen lassen, warum sie überhaupt so dusselig ist, Adressen zu  veröffentlichen, wenn sie meint, sich gleich wieder von diesen Adressen distanzieren zu müssen und zweitens könnte man der Person einen Strick daraus drehen: Wenn sie sich von einer Adresse distanziert, hat sie anscheinend schon Kenntnis darüber, was sich hinter dieser Adresse für strafbare Boshaftigkeiten verbergen und macht sich somit entsprechend obigem Urteil mitverantwortlich.
    Und ein dritter Punkt: Bist Du schonmal von einem Freund jemandem vorgestellt worden und Dein Freund hat sich dann noch im selben Atemzug von Dir "distanziert"? Würdest Du das sonderlich nett und höflich finden? Sicher nicht. Eher albern und schwachsinnig.

    Ganz allgemein gilt für Dich der §7 des Mediendienste-Staatsvertrags bzw. der gleichlautende §9 des Teledienstegesetzes:

    "(1) Diensteanbieter sind für fremde Informationen, [..] zu denen
       sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich,
       sofern sie
         1. die Übermittlung nicht veranlasst,
         2. den Adressaten der übermittelten Informationen nicht
            ausgewählt und
         3. die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder
            verändert haben."

    Die Änderung ist mir neu, vorher war man nicht pauschal verantwortlich zu machen; darüber, wie es jetzt mit diesem Passus genau aussieht, habe ich mir noch keine Gedanken gemacht. Punkt 1 und 2 sind kein Problem, fraglich ist der Teil "die übermittelten Informationen nicht ausgewählt haben".

    In jedem Fall solltest Du aber deutlich machen, daß Du Dir beim Zusammenstellen der Sammlung Mühe gegeben hast und bei eher zweifelhaften Änderungen an einer verlinkten Seite die Adresse auf Nachfrage gerne wieder löschst. Damit bist Du zumindest mit einem Fuß schonmal auf der sicheren Seite.

    Ausserdem ein paar Fragen zum Impressum... welche Infos müssen z. B. enthalten sein? Welche sind freiwillig?

    Grundsätzlich enthalten sein muß die vollständige Adresse des Verantwortlichen, und zwar leicht und schnell erreichbar. Grundlage ist, je nach Art des Angebots, der Mediendienste-Staatsvertrag http://www.beckmannundnorda.de/mdstv.html (eher in Richtung Presse) oder das Teledienstegesetz http://www.beckmannundnorda.de/tdg.html (eher in Richtung Verkauf/Dienstleistung). Es gibt unter Umständen weitere Pflichtangaben, die sich aber im Umfang nicht wesentlich von denen unterscheiden, die Du zum Beispiel auch auf jeder Rechnung findest (Sitz des Unternehmens, Name des Geschäftsführers, Handelsregister, Vereinsregister und ähnliche Sachen).
    Die Angabe der Adresse des Herausgebers ist übrigens keine Besonderheit von Webseiten, jede kleine Schülerzeitung hat irgendwo ein "Verantwortlich im Sinne des Presserechts" stehen.

    Strittig im Volke ist allerdings, ob diese Angaben nur für kommerzielle Angebote gelten oder auch für reine Privatseiten, die eher den Charakter einer Visitenkarte haben.

    Weiterhin sollten Hinweise zum Datenschutz (genauer: Datennutzung) enthalten sein, da Du sicher wie die meisten auch auf Deinem Server die Zugriffe protokollierst. Es ist allerdings auch hier wieder strittig, ob das beim normalen Protokoll nötig ist, da die gesammelten Daten nicht direkt auf eine Person schließen lassen (zumindest nicht ohne für Dich vertretbaren Aufwand, möglich ist es durchaus). Sammelst Du aber sonst irgendwelche Daten oder benutzt Du Cookies, um Besucher wiederzuerkennen, so mußt Du die Besucher über Zweck und Umfang Deiner Sammelei in Kenntnis setzen, idealerweise _bevor_ Du mit der Sammelei beginnst.
    Es gilt im übrigen grundsätzlich das Gebot, Dienste so weit wie nur irgend möglich anonym nutzbar zu machen.
    Beachte das Teledienstedatenschutzgesetz (http://www.weinknecht.de/TDDSG.htm).

    Du findest eine Reihe weiterer Infos beim Hamburgischen Datenschützer unter http://fhh.hamburg.de/coremedia/generator/Aktuell/weitere-einrichtungen/datenschutzbeauftragter/start.html.

    Gruß,
      soenk.e

    1. Hi soenk.e,

      Du hast die entscheidenden Informationen so gut zusammengefasst: Wäre das nichts für die Rubrik Tipps & Tricks? Ich finde Deine Ausführungen in jedem Fall sehr interessant. Vielleicht könnte man anlässlich eines solchen Beitrages die Sache auch noch einmal zur Diskussion stellen.
      Viele Grüße
      Mathias Bigge

  3. Hi,

    schau´ mal unter http://www.disclaimer.de.

    Ciao
    Hans-Peter