Steffen: Rechtsfrage zu google-resultaten

hallo,

Ich hab die Homepage meiner Stadt gemacht (http://www.mainbernheim.de) und habe gerade bei einer google suche unter dem stichwort "mainbernheim" (http://www.google.de/search?q=mainbernheim&ie=ISO-8859-1&hl=de&btnG=Google-Suche) festgestellt, dass 5 von 10 resultaten alle was mit telefon-sex, callgirls usw. zu tun haben und massiv durch mainbernheim im quellcode (der seite bei google, in echt aber nicht) werbung machen...

die seiten sind alle auf die firma n-factory (http://www.n-factory.com) angemeldet.

meine frage ist jetzt, wie man google bzw. n-factory zwingen kann, dass die seiten bei der suche nach "mainbernheim" nicht mehr (zumindest nicht so unverschämt oft) gefunden werden. ich denke, dass da auch der rechtsweg durch einstweilige verfügung / klage durchaus drin ist bzw. ja fast nötig, oder? - das mag schon zu einem image-verlust führen, aber freiwillig werden die das sicher nicht rausnehmen (und google denke ich wird sagen, dass sie sowas ohne gerichtlichen beschluss nicht machen können).

da wir jedenfalls von der homepage morgen sowieso treffen haben, werde ich den zuständigen mitarbeiter der stadt mal davon informieren...

  1. Tach auch,

    die seiten sind alle auf die firma n-factory (http://www.n-factory.com) angemeldet.

    Ob ich mich mit denen anlegen wuerde...

    <quote>
    Rechtliche Betreuung:
    Frhr. v. Gravenreuth & Syndikus
    Rechtsanwälte
    Schwanthalerstrasse 3
    80336 München
    </quote>

    Gruss,
    Armin

  2. Hi Steffen,

    versuch's mal mit dem Spam-Report-Formular von Google:

    http://www.google.com/contact/spamreport.html

    NN

  3. Hi,

    solche Angebote ist Internet zu stellen ist erlaubt. Wenn Du oder für Deine Kinder nicht willst, das sie Treffer mit sexuellen Inhalten erhalten dann kannst Du das auf dieser Seite bei Google einstellen http://www.google.com/preferences?hl=en
    Wähle dann die Einstellung "use strict filtering"

    Du könntest dann noch den Anbieter besagter Seiten bitten seine Seiten als solche mit sexuellen Inhalten zu kennzeichnen und oder eine Alterüberprüfung durchzuführen.

    Rechtlich hast Du keine Handhabe.

    HTH
    Jens

    1. Moin!

      solche Angebote ist Internet zu stellen ist erlaubt.

      Ja. Aber für ein Sexangebot das Stichwort "Mainbernheim" auf der Seite zu verwenden, obwohl sie nichts damit zu tun hat, behindert das die Suchenden durchaus.

      Es hat ein Urteil gegeben, nach dem der Verein "Freedom for Links" nur auf derjenigen Seite, auf der über den Rechtsanwalt Steinhöfel berichtet wird, in den Meta-Tags "Steinhöfel" eintragen darf - aber nicht auf den restlichen Seiten.

      In diese Kategorie fällt der jetzige Fall zumindest grob. Aber ohne rechtliche Beratung würde ich in dieser Richtung nichts veranlassen. Es ist dabei insbesondere wichtig, einen Rechtsanwalt mit Erfahrung in Internetfragen zu konsultieren. Herr Gravenreuth arbeitet leider schon für die andere Seite, ansonsten wäre er sicher ein fähiger Fachmann gewesen.

      - Sven Rautenberg

  4. Hi,

    festgestellt, dass 5 von 10 resultaten alle was mit
    telefon-sex, callgirls usw. zu tun haben und massiv
    durch mainbernheim im quellcode (der seite bei
    google, in echt aber nicht) werbung machen...

    willst Du sagen, daß diese Leute Suchmaschinen-Spamming
    betreiben, d. h. den UserAgent des GoogleBot abfragen
    und diesem eine Seite mit anderem Inhalt unterschieben?

    Wenn Du das nachweisen kannst (ändere Deinen UserAgent
    auf denjenigen des GoogleBot und surfe die Seite an),
    dann melde das an Google. Die nehmen die Seite sofort
    raus ... und sind Dir vermutlich sogar dankbar dafür.

    Viele Grüße
          Michael