Wer ist Domaininhaber bei .de-Domains?
StefanHB
- recht
Hallo,
ein guter Freund und ich (beides Privatpersonen) teilen uns für ein gemeinsames Projekt eine .de-Domain. Ich bin bein Denic als Domaininhaber eingetragen - er ist als Admin-C eingetragen.
Wer hat nun die Nutzungsrechte der Domain im Streitfall? Der Admin-C oder der Domaininhaber? Wurde aus den Erläuterungen auf denic.de nicht ganz schlau.
Vertragliche Regelungen gibt für diesen Fall nicht zwischen uns.
Liebe Grüsse
Stefan
PS: Ist kein akuter Fall *G* Noch verstehen wir uns beide bestens. :)
Hallo!
Domaininhaber ist der Domaininhaber, verdammt!
Und: FAQ lesen!
http://www.denic.de/doc/recht/faq/sonstiges.html
"Die Funktion als administrativer Ansprechpartner für eine Domain (admin-c) hingegen stellt keine Vermögensposition dar und kann deshalb nicht vererbt werden; stirbt der alte admin-c, so muß der Domaininhaber einfach einen neuen benennen. Nichts anderes gilt natürlich für die übrigen besonderen Ansprechpartner."
Sprich: Der Domaininhaber kann den admin-c nach Belieben benennen.
Der Newbieplätter
Hallo!
Domaininhaber ist der Domaininhaber, verdammt!
Dachte ich bis jetzt auch immer.
Die die Frage stellte sich mir aus folgenden Grund: Ich habe mit einer anderen Domain den Provider gewechselt. Im KK-Antrag stand folgendes:
"Hiermit teile ich Ihnen mit, dass die o.g. Domain zu einem anderen Provider übernommen werden soll. Dieser Umkonnektierung (KK) stimme ich als Admin-C ausdrücklich zu und fordere Sie auf, dem in
Kürze kommenden KK-Auftrag statt zu geben (ACK) ... [Unterschrift des Admin C:]" Vom Domaininhaber war nicht die Rede.
Beim Vergleich verschiedener Hoster stellte ich fest, das die KK-Anträge sich größtenteils alle in dieser Hinsicht gleichen. Also kann der Admin-C ohne Probleme die Domain zu einem anderem Provider übertragen und sich da als Domaininhaber eintragen. Eine positive Ausnahme scheint Denic selber zu sein:
http://www.denic.de/DENICdb/domainreg/DENICdirect/formular-CHPROV.pdf
Hier ist im KK auch mal vom Domaininhaber und vom Admin C: die rede. Aber auch hier kann der Admin C: alleine den KK veranlassen.
Bei allen anderen Hostern war immer nur vom Admin C: die rede.
Ich schliesse also daraus, das man der Admin C: mehr Rechte hat als der Inhaber. Oder vielleicht besser: Der Admin C: kann zu einer mächtigen Waffe werden, und man muss als Domain-Inhaber aufpassen, das die Domain nicht unter dem "Hintern" weggeklaut wird.
Gruss
Stefan
Hallo!
Ist doch egal, ob der Admin-C die Domain beim Host x oder beim Host y hosten laesst. Darum wird er noch lange nicht Domaininhaber.
Aber anscheinend hat der Admin-C nicht nur das Recht, den Inhalt des der Domain zugeordneten Webspaces zu bestimmen, sondern auch das Recht, den Host zu wechseln.
Wenn der Admin-C gegen Deinen Willen handelt, kannst Du ihn aber dennoch jederzeit seines Amtes entheben und einen neuen einsetzen und die Domain bei einem anderen Host z hosten lassen.
Mit einem Umzug vom Host x zum Host z mag sich der Inhalt und Umfang des unter dem Namen der Domain erreichbaren Angebots aendern, aber das reine Besitzrecht am Domainnamen, der nur eine Art "Handle" fuer den Zugriff auf einen x-beliebigen Server ist, wird dadurch in keiner Weise beruehrt. Du sitzt also am weitaus laengeren Hebel...
Der Newbieplaetter
"Domaininhaber" ist derjenige der auch bei Denic als dieser verzeichnet wurde. Bei Partnerschaftlichen Besitzverhältnissen lässt man also entweder beide Eintragen ("Meier-Müller GbR") oder ihr schließt extern von Denic einfach einen Besitzvertrag ab, der regelt das die Domain beiden zu gleichen Teilen gehört, unabhängig wer als Inhaber in der Datenbank steht.
Der Admin-C hat nur die rechte, die technischen Belange der Domain zu regeln. Wird aber vom Inhaber eingesetzt - oder auch gekündigt - wie ja Newbie... schon ausgeführt hat.