Stephan Huber: Regierung

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Hallo,

Kann sich ein Bundesland abspalten und einen
eigenen Staat gründen?

Was verstehst Du unter "kann"? Möglich ist alles... Aber ich nehme mal an, Du willst nicht wissen, ob König S. mit seinen bayerischen Gebirgsschützen (und notfalls noch mit Tiroler Freiwilligen) einen eigenen Staat ausrufen und verteidigen könnten, sondern ob das auch rechtlich zulässig wäre? (mit Karl Valentin: "Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen hab ich mich nicht getraut"...)

Juristisch zulässig wäre es erstmal natürlich nicht (und das weiß der richtige König S. als Jurist auch, sonst wäre er schon beim Kruzifixurteil ausgetreten), kein Staat, der wirklich ein Staat, und keine lose Föderation ist, kann es zulassen, daß irgendwelche untergeordneten Gliederungen plötzlich mal austreten, deswegen ist diese Möglichkeit im Grundgesetz nicht vorgesehen.

Wenn Du es rechtlich genauer wissen willst:
http://www.jura.uni-sb.de/FB/LS/Grupp/Faelle/sezession-fall.htm
(die Farben sind schrecklich, um wenigstens ein bißchen auf das eigentliche Thema dieses Forums zurückzulenken, aber der Inhalt ist für eine juristische Fallstudie recht unterhaltsam)

Allenfalls wäre es nach Völkerrecht, das in Art. 25 GG als Teil des Bundesrechts anerkannt wird, möglich, daß ein Vorgehen gegen eine solche Abspaltung gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker (UN-Charta) verstößen würde. Nur dazu müßte man begründen, daß in einem Bundesstaat ein getrenntes Volk mit eigener Kultur lebt, die von der Zentralregierung unterdrückt wird.

Also: nur wenn das Oktoberfest, Lederhosen, Bier und Weißwürste durch Prinzessin Angela verboten werden, und alle Bayern das unerträglich finden, gibt's vielleicht eine Chance ;-).

*SCNR*
Stephan