Partnerprogramm
Johnny
- recht
Hallo!
Ich ueberlege ein Partnerprogramm ins Leben zu rufen und habe mich im Netz ein bisschen nach der geltenden Rechtslage umgeschaut. Das Ergebnis war ziemlich verwirrend: Da behauptet der eine, es waere eine Art "rechtsfreier" Raum, wo es keiner Vertraege bedarf, der andere (Rechtsanwalt) spricht von einer Art "Franchise-Konzept". (??)
Ich moechte ein "zwei-linien" Programm starten, d.h. dass derjenige, der jemanden anders fuer das Programm empfiehlt, einen kleinen Teil der Provision erhaelt. An-und-fuer-sich nichts grundlegend Neues, es gibt im Internet sehr viele Programme, die online sind und das machen.
Ich moechte mich aber lieber vorher informieren, als nachher mit Rechtssteitereien dazustehen und eventuell alles Aufgebaute wieder schliessen zu muessen.
Weiss vielleicht jemand mehr ueber die Rechtslage von Partnerprogrammen?
Muchas Gracias!
JOhnnY
Hallo,
wie wäre es mit einer Markengemeinschaft?
Eingetragene Marken und Patente sind heutzutage fast der einzige Schutz, der noch wirkt. Und Schmiergelder natürlich.
Es sollten beide Teile (oder besser "alle") erkennen können, dass sie aus einer solchen Gemeinschaft Vorteile ziehen können und die Leistung alleine nicht aufzubringe ist. Das beste Beispiel ist doch das SelfForum. Man tauscht sich aus und hat dadurch eher mehr Kunden als weniger.
Grüße
Tom
Moin!
Ich ueberlege ein Partnerprogramm ins Leben zu rufen und habe mich im Netz ein bisschen nach der geltenden Rechtslage umgeschaut. Das Ergebnis war ziemlich verwirrend: Da behauptet der eine, es waere eine Art "rechtsfreier" Raum, wo es keiner Vertraege bedarf, der andere (Rechtsanwalt) spricht von einer Art "Franchise-Konzept". (??)
Rechtsfreier Raum ist es bestimmt nicht. Irgendeine Art von Vertrag ist sicherlich wirksam geworden, sofern das Partnerprogramm mehr ist als dass die Partner nur irgendwelche Links auf dich setzen, aber selbst nichts davon haben.
Und wie bei jeder geschäftlichen Unternehmung gilt: Rechtlichen Rat gibts beim Rechtsanwalt. Außerdem hast du noch nicht so schrecklich viel über deine Idee gesagt. "Partnerprogramm" als Stichwort ist nicht gerade sehr aussagekräftig.
Weiss vielleicht jemand mehr ueber die Rechtslage von Partnerprogrammen?
Simpel: Geschlossene Verträge müssen eingehalten werden. Ansonsten herrscht Vertragsfreiheit - man kann absolut alles vereinbaren, was man sich ausdenkt und wo der Vertragspartner zustimmt. Der rechtliche Rahmen dafür ist das BGB (in Deutschland), sowie das AGB-G betreffend deine AGB, solltest du welche haben. Die Vorschriften des BGB gelten dabei aber nur als Vorgabe - sie sind nicht zwingend (mit ein paar Ausnahmen, die z.B. Schriftform vorschreiben), sondern sollen nur verhindern, dass in Verträgen nicht Dinge ungeregelt bleiben, weil sie übersehen wurden (dann greifen die gesetzlichen Regelungen).
Rechtsstreitigkeiten wird es bei bestehenden Verträgen in der Regel deshalb geben, weil die eine Partei plötzlich die Bedingungen doch nicht mehr so gut findet und ganz aussteigen will. Da wird dann der Vertrag vielleicht als sittenwidrig angefochten etc. Es ist deine Aufgabe, entsprechen zweifelhafte Vereinbarungen nicht einzufügen (rechtliche Beratung einholen).
- Sven Rautenberg